Versammlung – Wahlvorstand Schwerbehindertenvertretung

Wahl einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und wenigstens ein Stellvertreter*in in Betrieben gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen bzw. Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Diese Voraussetzung ist in unserem Betrieb erfüllt. Derzeit ist jedoch bei uns keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden.

Im Einvernehmen mit der Geschäftsführung lädt euch der Betriebsrat gemäß § 1 Abs. 2 SchwbVWO zu einer Versammlung der Wahlberechtigten ein:

28.09.2023, 15:00 – 18:00 Uhr
Seminarraum1 1. OG in der Wilhelm-Kabus-Straße 21-35

In dieser Versammlung soll ein aus drei Beschäftigten bestehender Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahl der Vertrauensperson vorzubereiten und durchzuführen hat.

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbe-hinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte Beschäftigte. Dem Wahlvorstand können auch nicht schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte angehören.

Bringt bitte vorsorglich etwa vorhandene Nachweise über eure Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder ihnen Gleich-gestellter mit.

Nach § 178 Abs. 6 SGB IX hat die Versäumnis von Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Versammlung keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge.

Außerdem gibt es Raum für Fragen von eurer Seite zur Schwerbehindertenvertretung und der Wahl.

Ausgehängt am 05.09.2023

Euer Betriebsrat

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Zusätzlicher Sonderzuschlag August 2023

Hintergrund

Über den betrieblichen Verteiler wurde am 02.08. eine eMail mit dem Betreff „akuter Notstand – Hilferuf Vermittlung“ an alle Assistent*innen verschickt, die u.a. folgenden Satz enthielt:

Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 02.08.23, für den Zeitraum Do. 03.08.2023 – Mo. 07.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.“

Dies geschah abermals am 09.08. mit dem Betreff „Heute am Mittwoch – erneuter Hilferuf Vermittlung“ und u.a. folgendem Satz:

Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 09.08.23, für den Zeitraum Mi. 09.08.2023 – Mo. 14.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.

Die Versendung dieser eMails fand ohne Information und Abstimmung mit dem Betriebsrat statt, obwohl dieser in der Sache ein Mitbestimmungsrecht hat. Weiterlesen

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Newsletter 155: Inflation & Versammlungen & Vereinbarungen

Auszüge aus Newsletter 155 vom 09.08.23

III. Betriebsversammlung 2023 in Teilversammlungen

+ Mittwoch, 11.10. 13:00-16:00 Uhr
+ Freitag, 13.10. 11:00-14:00 Uhr

Jeweils im Aquarium am Kottbusser Tor (Skalitzer Str. 6)

Die offizielle Einladung zur Betriebsversammlung werdet ihr voraussichtlich Anfang
September erhalten.

Infoveranstaltung AG sexualisierte Gewalt & Diskriminierung

+ Donnerstag, 28.09. 9:00-12:00 Uhr

Schriftliche Einladung und Ortsangabe folgen in Kürze. Weiterlesen

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Einschlägige Berufserfahrung – Pflege von Angehörigen

Im Mai 2020 haben wir eine Betriebs-vereinbarung zur Anerkennung einschlä-giger Berufserfahrung abgeschlossen. In Anlage I dieser Vereinbarung haben wir festgelegt, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.

Mit der nun abgeschlossenen Protokollnotiz soll einschlägige Berufserfahrung im Rah-men von Pflegezeiten gemäß § 3 PflegeZG und der Pflege von Angehörigen unter im Einzelfall zu bewertenden Kriterien den sonstigen einschlägigen Berufserfahrungen gleichgestellt werden.

Im Anhang unter der Protokollnotiz findest du Anlage II zum Verfahren sowie ältere Beiträge zum Thema. Weiterlesen

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Vergütung Basisqualifikation – Erhöhung der Entgelte

Die Qualifizierung der Assistent*innen erfolgt bei ambulante dienste e.V. über eine Basisqualifizierung (BQ) vor Aufnahme der Tätigkeit, einen Praxisteil im Rahmen der Einarbeitung und Durchführung der Assistenztätigkeit sowie mehrmaligen Praxisreflexionen nach Aufnahme der Tätigkeit.

Praxisteil sowie -reflexionen werden vollständig vergütet, da diese bereits als Beschäftigte erfolgen. Der BQ-Kurs wurde bisher nur anteilig und unter bestimmten Konditionen vergütet. Diese Vergütung haben wir nun erneut mit der Geschäftsführung verhandelt und untenstehende Protokoll-notiz zur ergänzenden Vereinbarung Qualifizierung & Fortbildungen abgeschlossen. Weiterlesen

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Aufruf – Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben besondere Rechte im Arbeitsleben.

Diese sind im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – geregelt. Weiterlesen

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Zweite Betriebsversammlung 2023 – Vom Grillen und Chillen…



Einladung zur 2. Betriebsversammlung 2023

am Montag, 10.07.23 von 14:00-19:00 Uhr
im Versammlungsraum im Mehringhof
Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin


Mit inhaltlichen Beiträgen zu Arbeit im Alter, Rente, Schwerbehindertenvertretung und mehr

Und anschließendem Grillen und Chillen im Hof

Eine Anmeldung ist nicht nötig; die Teilnahme wird als Arbeitszeit vergütet.

Wir freuen uns auf Euch Weiterlesen

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Innerbetriebliches Fortbildungsprogramm 2023

Das innerbetriebliche Fortbildungspro-gramm 2023 liegt seit kurzem vor. Für weitere und genauere Informationen könnt ihr bei euren Einsatzbegleitungen oder Pflegefachkräften oder bei uns nachfragen. Zum Verfahren siehe auch Betriebsverein-barung Auswahlkriterien Innerbetriebliches Fortbildungsprogramm. Wir dokumentieren aus der Programmankündigung: Weiterlesen

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Das opake Arbeitsverhältnis

Opazität (lateinisch opacitas „Trübung, Beschattung“) bezeichnet allgemein das Gegenteil von Transparenz, also mangelnde Durchsichtigkeit bzw. mangelnde Durchlässigkeit.

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
Neuregelungen ab dem 01.08.2022

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie EU 2019/1152) verabschiedet. Das Gesetz ist zum 01.08.2022 in Kraft getreten und bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich.

Auf der Betriebsversammlung im Oktober hatten wir einen aktuellen Beitrag zum Thema. Uns ging es insbesondere darum, die durch die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung und i.d.F. vor allem auch notwendige betriebliche Praxis zu thematisieren: ergeben sich dadurch eventuell Vorteile für die Beschäftigten durch die Bestimmung und Festlegung ihrer Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen? Baut es Grauzonen, Ambivalenzen und Unklarheiten ab, die sich gewöhnlich zum Nachteil der Beschäftigten auswirken? Weiterlesen

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Der Haustarifvertrag – Dokumente, Entstehung & Umsetzung

Reminder und Wegweiser

Zwischen ambulante dienste e.V. und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurde zum 05.03.2020 in der Fassung vom 27.04.2020 ein Haustarifvertrag und ein Überleitungs-tarifvertrag abgeschlossen. Am 15.03.2022 wurde dieser nach erneuten Verhandlungen als Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum oben genannten Haustarifvertrag aktualisiert. Diese Verträge sowie weitere Infos zum Thema findet ihr im entsprechenden Dossier.

Da der Änderungstarifvertrag Nr. 1 nur die Änderungen im Vergleich zum Haustarif-vertrag verschriftlich und nicht diesen in Gänze in veränderter Fassung, was bei einer Lektüre notwendig macht, beide Verträge zur Hand zu haben und abzugleichen, haben wir die Änderungen und Überarbeitungen aus dem Änderungstarifvertrag in den Haustarif-vertrag vom 05.03.2020 eingebaut, et voilà: Hybridvertrag

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