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Betriebsrat ambulante dienste e.V.
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Tel. 030/69597578 – Fax 030/69597577 (Neu!!)
Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

Sprechstunden:

  • Montag: 10:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch: 12:00-15:00 Uhr
  • Freitag: 10:00-13:00 Uhr

Der Betrieb: ambulante dienste e.V.

Wir verschicken gelegentlich einen Newsletter mit arbeitsrechtlichen Infos, aktuellen Diskussionsbeiträgen, Ankündigungen und Terminen. Für die Aufnahme in die Verteilerliste langt eine Mail mit dem Betreff *subscribe* an unsere Mailadresse: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de. Willst du dich wieder abmelden, klickst du hier.

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Mitteilung: Ergebnis der Vergütungsverhandlungen


Gemeinsame Mitteilung der ver.di-Tarifkommissionen und Geschäftsführungen
von ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH

Liebe Kolleg:innen bzw. Beschäftigte,

bei den aktuellen Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern der persönlichen Assistenz konnte am 1. Juli endlich ein Ergebnis erzielt werden. Dadurch werden baldige Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen ermöglicht, welche bereits im Dezember 2023 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) vereinbart wurden. Die tabellenwirksamen Lohnsteigerungen werden zeitgleich mit denselbigen aus dem TVL umgesetzt werden können: Dieses erfolgt in zwei Schritten ab November 2024 sowie ab Februar 2025.

Allerdings haben sich die Kostenträger diesmal nicht auf die Refinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingelassen, welche Tarifkommissionen und Geschäfts-führungen lange geplant und bereits untereinander vereinbart hatten. Wir werden jedoch gemeinsam alles daran setzen, die betriebliche Altersvorsorge möglichst direkt nach dem Ende dieses Vergütungszeitraumes umzusetzen und refinanziert zu bekommen – also ab November 2025. Auch die Hauptstadtzulage, die bisher noch nicht tarifiert wurde, wollen wir refinanziert bekommen und umsetzen, möglichst noch in diesem Jahr. Dafür wird voraussichtlich wieder Druck bei den Kostenträgern notwendig sein. Weiterlesen

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Wir alle sind Hauptstadt!


Erklärung von Betriebsräten im sozialen Bereich zur Hauptstadtzulage


Wir, die unterzeichnenden Betriebsräte von freien Trägern der sozialen Arbeit im Land Berlin, fordern im Namen der von uns vertretenen Beschäftigten den Senat von Berlin auf, sich im Rahmen der Redaktionsverhandlungen mit der TdL für die Hauptstadtzulage einzusetzen, dass:

+ die zugesagte Refinanzierung der Hauptstadtzulage für die freien Träger möglich ist,
+ diese verbindlich festgelegt wird und
+ die Auszahlung schnellstmöglich vorgenommen werden kann.

Beschäftigte bei freien Trägern nehmen Ungleichbehandlung nicht hin

Am 15. Juli haben Betriebsräte freier Träger der sozialen Arbeit in Berlin, die insgesamt 15.000 Beschäftigte vertreten, gemeinsam mit Vertreter*innen der GEW BERLIN ihre Erklärung zur Hauptstadtzulage an den Finanzsenator Stefan Evers übergeben.

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Presseschau – Protestaktion am 19.06.24 vor der AOK Nordost

Beschäftigte der persönlichen Assistenz: Warten auf den Inflationsausgleich (Peter Nowak in der taz vom 19.06.2024)

Die Tarifeinigung von Dezember wird nicht umgesetzt, kritisieren Träger der persönlichen Assistenz in Berlin. Am Mittwoch protestieren sie in Kreuzberg.

BERLIN taz | Beschäftigte der persönlichen Assistenz pochen in Berlin auf die zügige Umsetzung eines Tarifvertrags. Die Einrichtungen „Ambulante Dienste“ und „Neue Lebenswege“ rufen für Mittwochnachmittag zu Protesten vor dem Sitz der Krankenkasse AOK Nordost in Berlin-Kreuzberg auf. Weiterlesen

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Protestaktion 19.06.2024 15:00 Uhr – vor der AOK Nordost

Pflegekassen verschleppen unseren Tarifvertrag +++ Betriebsrenten und Inflationsausgleich werden blockiert +++ ver.di-Betriebsgruppe ruft zu Protesten auf +++

Protestaktion
19.06.2024 15:00 Uhr
AOK Nordost
Friedrich-Stampfer-Str. 1
U-Bhf Hallesches Tor

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Letters – Brief zum Stand der Vergütungsverhandlungen


Brief des Betriebsrats ambulante dienste e.V. an die AOK Nordost (Juni 2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Betriebsräte von ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH, vertreten über 1000 Beschäftigte, die in Berlin in der persönlichen Behindertenassistenz arbeiten und die mit ihrer Tätigkeit den Behinderten in dieser Stadt ein eigenständiges, selbst-bestimmtes Leben ermöglichen.

Gegenwärtig finden seit Anfang des Jahres Vergütungs- bzw. Refinanzierungs-verhandlungen zwischen den Assistenzanbietern und den Kostenträgern, das sind der Senat und die Krankenkassen, statt. Federführend verhandelt für die Kostenträger hier die AOK Nordost.

Seit 2020 gibt es in den beiden großen Berliner Assistenzbetrieben Haustarifverträge. Diese lehnen sich nach dem Beschluss des Hauptausschusses der Berliner Landesregierung von 2017, die finanziellen Mittel bereitzustellen, um auch für freie Träger Tarifverträge zu refinanzieren, an das Niveau des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) an.

Leider warten die Beschäftigten in der Assistenz seit einem halben Jahr auf eine Übernahme der im Dezember 2023 zwischen ver.di und der der Tarifgemeinschaft der Länder erzielten Tarifergebnisse. Diese fanden noch im selben Monat unter Vorbehalt der Refinanzierung und inklusive der Einführung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge umgehend Eingang in eine haustarifliche Einigung bei ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH. Weiterlesen

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II. Betriebsversammlung 2024

2. Betriebsversammlung 2024

Montag, 15.07. 16:00 – 20:00 Uhr

im Hof der Regenbogenfabrik
Lausitzer Str. 21 a, 10999 Berlin (Nähe U-Bahnhof Kottbusser Tor)

Liebe Kolleg:innen,

wir laden Euch auch dieses Jahr im Rahmen unserer 2. Betriebsversammlung 2024 ganz herzlich zum gemein-samen Grillen in die Regenbogenfabrik ein. Weiterlesen

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Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Wir haben gestern nun endlich die Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten unterschrieben, was lange währt…den ersten Entwurf hatten wir vor ziemlich genau zwei Jahren geschrieben. Dem voraus gegangen waren zwei Jahre Pandemie, in denen sich eine mehr oder weniger umfängliche Tätigkeit im HomeOffice aus Gründen des Infektions-schutzes und entsprechender rechtlicher Vorgaben ergeben hatte. Nun bestand der Wunsch, die Tätigkeit von zu Hause als dauerhaften Anspruch zu verstetigen, was jetzt mit dieser Vereinbarung geschehen ist.

Der Begriff HomeOffice ist umgangssprachlich und kein juristischer Begriff. Solche sind hingegen die Begriffe Telearbeitsplatz und Mobile Arbeit. Regelungen zum Telearbeits-platz finden sich insbesondere in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und definieren u.a. Ansprüche und Anforderungen an einen Telearbeitsplatz. Bei der Mobilen Arbeit beschränken sich die Anforderungen an den Arbeitgeber wesentlich auf die Bereitstellung der Arbeitsmittel. Für die anfallenden zusätzlichen Kosten im eigenen Haushalt (Strom, Heizung usw.) wurde als Anlage 3 die verpflichtende Übernahme einer Unkostenpauschale durch den Arbeitgeber in Höhe von 0,70 € pro Tag vereinbart. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Quartal und und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024.

Das Gesamtergebnis scheint uns gut und dem Wunsch nach mobiler Arbeit ausreichend entgegen zu kommen. Ein Problem sehen wir eher in der Berücksichtigung der indirekt betroffenen Beschäftigtengruppen: Organisationsmitarbeiter*innen, die lieber im Büro als mobil arbeiten oder aus persönlichen Gründen im Büro arbeiten müssen, und bei den indirekt betroffenen Assistent*innen. Hier müssen betriebliche Praxis und Dienstplan-ausschuss (insbesondere bei sich widersprechenden Anträgen) erweisen, ob wir nachkorrigieren müssen. Weiterlesen

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Erste Betriebsversammlung 2024 – Gesamtbetriebsfortbildung

++ Back to the Zukunft oder Schule? ++ IBF/IKT ++ NextCloud ++ Digitalisierung ++ Online / Offline – Freizeit ++ Lecker Hühnerfrikassee ++ Arbeitszeitkonten ++ Neues von den Tarifverhandlungen ++

 

1. Gesamtbetriebsfortbildung 2024

Mittwoch, 17.04. 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag, 18.04. 11:00-14:00 Uhr
Ort: Veranstaltungsraum Aquarium
(Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin, U-Bhf Kottbusser Tor)
Dozent*in: Betriebsrat, ambulante dienste e.V.

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Wiedereinführung eines jährlichen Teamtages

Anspruch auf einen jährlichen Teamtag

Wir haben mit Schreiben an die Geschäftsführung nochmals an unsere bereits auf der letzten Betriebs-versammlung gestellte Forderung nach der Wiederein-führung eines jährlichen Teamtages erinnert.

Angesichts der postulierten „sicheren“ Haushaltslage und der sozialen Notwendigkeit dieser Maßnahme fordern wir die Wiedereinsetzung dieser Regelung in ihrer bisherigen Form. Auf Grund der gemachten Erfahrungen und im Interesse einer Sicherheit für die Zukunft, fordern wir eine schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Sachverhalt. Weiterlesen

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Übertragungszeitraum Resturlaub aus 2023

Mit Schreiben vom 14.11.2023 hatte die Geschäftsführung mitgeteilt, dass „[…] etwaiger Resturlaub aus dem Jahr 2023 aus betrieblichen Gründen über den 31.03.2024 hinaus bis zum 31.05.2024 übertragen werden kann.

Rechtlicher Hintergrund sind hier:

+ § 7 Abs. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.

+ § 23 Abs. 2 a) Haustarifvertrag (HTV)

lm Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Mo­naten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erho­lungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.

Die Geschäftsführung schreibt weiter: Weiterlesen

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