Wir verschicken gelegentlich einen Newsletter mit arbeitsrechtlichen Infos, aktuellen Diskussionsbeiträgen, Ankündigungen und Terminen. Für die Aufnahme in die Verteilerliste langt eine Mail mit dem Betreff *subscribe* an unsere Mailadresse: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de. Willst du dich wieder abmelden, klickst du hier.
Im Frühjahr 2021 hatten wir eine ergänzende Vereinbarung über einen Sonderzuschlag für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9a in der Lohnbuchhaltung mit der Geschäftsführung verhandelt und beschlossen. Diese Vereinbarung war in ihrer Laufzeit an den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 gebunden und endete mit Abschluss eines neuen Haustarifvertrages.
Da nun ein Änderungstarifvertrag vorliegt, der den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 ablöst, haben wir ebenfalls eine aktualisierte ergänzende Vereinbarung abgeschlossen, die in ihren zentralen Inhalten der alten Vereinbarung entspricht. Weiterlesen →
wiederholt erreichen uns Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen in ver-schiedenen Einsätzen. Als Assistent*innen im Rufbereitschaftsteam kommt Ihr in vielen Einsätzen herum und erhaltet so die unterschiedlichsten Eindrücke.
Im Dezember hatten wir ein Treffen mit ein paar Kolleg*innen von Euch, die uns von den Schwierigkeiten in einigen Einsätzen berichteten. Sowohl die AS im Rufbereitschaftsteam als auch der Betriebsrat sehen dringenden Handlungsbedarf.
Deswegen möchten wir ein weiteres Treffen unter Moderation des Betriebsrates mit der Geschäftsführung und der Pflegedienstleitung abhalten, damit Ihr der Leitung direkt über Eure Anliegen berichten könnt. Weiterlesen →
Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus
Kommen Assistenznehmer*innen ins Krankenhaus und muss i.d.F. persönliche Assistenz dort vor Ort geleistet werden, besteht zur Zeit für AD-Beschäftigte die Auflage, bei Betreten der Einrichtung einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen zu müssen.
Dieser kann im Unterschied zur sonstigen Assistenztätigkeit nicht als Selbsttest durch Nutzung der betrieblichen bereitgestellten Testsets durchgeführt werden. Der dabei entstehende Aufwand für die Beschäftigten wurde bisher mit 0,5 Stunden pro Test vergütet. Wir haben mir der Geschäftsführung nun vereinbart, dass dieser mit pauschal mit zwei Stunden vergütet wird.
Unabhängig von dieser Vereinbarung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was die Vergütung auch der regelmäßig durchzuführenden Schnelltests vor Schichtbeginn betrifft. Auch wenn die zeitliche Lage nicht mehr in der Form durch den Arbeitgeber bestimmt ist, wie es noch zu Zeiten war, als 30 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort getestet werden musste, stellt es doch einen weitreichenden Eingriff in den Alltag und die Freizeit der Beschäftigten dar. Weiterlesen →
Gemäß § 124 Abs. 2 SGB IX besteht für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, sich von Beschäftigten mit Kontakt zu Leistungsempfängern vor Einstellung oder Tätigkeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vor-legen zu lassen.
Da im Herbst 2019 diese Voraussetzung für eine Beschäftigung oder Tätigkeitsaufnahme im Betrieb eingeführt wurde und in diesem Fall alle drei Jahre als regelmäßiger Abstand gilt, sind im Herbst 2022 ein Großteil der Beschäftigten erneut zur Vorlage eines aktualisierten erweiterten Führungszeugnisses angeschrieben worden.
Laut Schreiben der Geschäftsführung sollte die Beantragung des Führungszeugnisses pauschal mit 0,5 Stunden vergütet werden, was uns angesichts des Aufwands als deutlich zu gering schien. Wir haben uns nun mit der Geschäftsführung auf folgendes verständigt:
Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird der zeitliche Aufwand für die Beantragung und Beschaffung des erweiterten Führungszeugnisses pauschal mit zwei Stunden vergütet, so bald dessen Eingang bzw. Vorlage erfolgt. Weiterlesen →
Montag, 12.12., 13:00 – 16:00 Uhr in Präsenz
Münzenbergsaal Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin (Nähe S-Bhf Ostbahnhof)
Mittwoch, 14.12., 11:00 – 14:00 Uhr als Videokonferenz
Um in der Präsenzveranstaltung den Infektionsschutz zu gewährleisten und weil wir aus Datenschutzgründen den Link zum Konferenzraum nur direkt wenige Tage vorher zuschicken können, müssen wir für beide Veranstaltungen auf eine Anmeldung bestehen.
–> Anmeldung bis 09.12.2022 <–
Mit Klarnamen und E-Mail Adresse an: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de Weiterlesen →
Der Betriebsrat hatte darüber Kenntnis erlangt, dass das Rückmeldeverhalten der Assistent*innen kontrolliert, dokumentiert und bewertet werden soll. Es ging also nicht mehr nur darum, in seiner Freizeit seitens des Arbeitgebers überhaupt kontaktiert wer-den zu dürfen, sondern tatsächlich um die Frage, wie Beschäftigte mit diesen Ein-griffen in ihre Freizeit umgehen.
In einem ersten Schreiben vom 13.09.2022 haben wir folgendermaßen geantwortet: Weiterlesen →
Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, die pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen und Beanspruchungen der Pflegefachkräfte in den Kalenderjahren 2020 und 2021 rückwirkend zu gratifizieren. Dies soll in Form von zusätzlichen Sonderurlaub geschehen: für das Kalenderjahr 2020 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von zwei Urlaubstagen, für das Kalenderjahr 2021 wird ein einmaliger Sonderurlaub in Höhe von drei Urlaubstagen gewährt. Untenstehend die Protokollnotiz im Wortlaut: Weiterlesen →
Kern der Vereinbarung ist ein Sonderzuschlag von 50% des Stundenlohns der Stufe 5 der Pflegefachkräfte (Entgeltgruppe 10) auf jede nachweislich vor Ort in Isolationseinsätzen geleistete Arbeitsstunde.
Die komplette Vereinbarung untenstehend im Wortlaut: Weiterlesen →
Multiple Krisen beschäftigen uns derzeit nicht nur gesellschaftspolitisch, auch in den Büros von ambulante dienste e.V. häufen sich in letzter Zeit spürbar die Notstände. Zur andauernden Pandemiesituation kom-men Personalmangel, Raumknappheit, Technikhavarien, Mehrbelastungen durch Stundenaufstockungen – und selbst das sind nur einige der Hintergründe, die zu Stress, Überlastung, Überstunden und Entnervung führen.
Im Wissen darum, dass Eure Zeit gerade begrenzt ist, wollen wir trotzdem mit Euch darüber sprechen, was sich ändern könnte, sollte, müsste. Wir laden ein zur
3. Betriebsversammlung 2022 als Abteilungsversammlung für Mitarbeiter:innen in der Organisation
Donnerstag, 13.10., 15:00-18:00 Uhr als Videokonferenz
Wir durchleben gerade einen der heißesten Sommer unserer bisherigen Lebenszeit, der vermutlich auch einer der kältesten Sommer unserer verbleibenden Lebenszeit gewesen sein wird.
Doch auch die nächsten Monate drohen uns mindestens klimatisch durchzurütteln: Energiekostenerhöhungen, Gaspreispauschalen und Inflation werden uns hart treffen. Diese Entwicklungen und der folgende Kohlemangel werden uns als unausweichlich präsentiert und unsere Zustimmung vorausgesetzt. Wir wollen mit Euch darüber diskutieren, ob sie das eigentlich wirklich sind, und was es für Alternativen gäbe.
Neben möglichen Inflationsausgleichen, Mobilitätspauschalen, Dauerstreiks, Zahlungs-boykotts oder gar der Weltrevolution möchten wir in diesem Kontext auch Arbeitsprak-tisches besprechen: Was passiert eigentlich, wenn im Einsatz das Nachtlicht aus bleiben soll? Oder die Heizung lediglich noch auf „Nicht-Einfrieren“ gedreht wird?
Der Betriebsrat bietet Euch zumindest für einige Stunden im Oktober witterungs-beständige (und als Arbeitszeit vergütete) Optionen an: Fernwärme durch den Bildschirm, gegenseitige Zentralbeheizung in Präsenz, oder gar ein hybrider Wärmespeicher. Wir laden ein zur:
III. Betriebsversammlung 2022
Als Abteilungsversammlung für Assistent:innen
Mittwoch, 05.10. 14:00-17:00 Uhr
Als Hybridveranstaltung sowohl digital via Zoom als auch in Präsenz in der Regen-bogenfabrik (Lausitzer Str. 22, U Görlitzer Bhf)
Freitag, 07.10. 12:00-15:00 Uhr
in Präsenz im ://about blank (Mark-grafendamm 24c, S Ostkreuz)
Auch 2023 werden wir wieder vier turnusmäßige Betriebsversammlungen durchführen, die Termine werden wir rechtzeitig bekanntgeben.
Betriebsversammlungen sind gemäß § 129 BetrVG nur noch bis zum 07. 04. 2023 digital möglich. Eine Verlängerungsmöglichkeit der Vorschrift um bis zu drei Monate, wie sie in der Vorgängerversion des § 129 BetrVG niedergeschrieben war, ist diesmal ausdrücklich nicht vorgesehen. Wir werden uns dieses Jahr also wieder in Präsenz sehen.
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