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Betriebsrat ambulante dienste e.V.
Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 (Eingang II, 1. Etage) – 10829 Berlin-Schöneberg
Tel. 030/69597578 – Fax 030/69597577 (Neu!!)
Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

Sprechstunden:

  • Montag: 10:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch: 12:00-15:00 Uhr
  • Freitag: 10:00-13:00 Uhr

Der Betrieb: ambulante dienste e.V.

Wir verschicken gelegentlich einen Newsletter mit arbeitsrechtlichen Infos, aktuellen Diskussionsbeiträgen, Ankündigungen und Terminen. Für die Aufnahme in die Verteilerliste langt eine Mail mit dem Betreff *subscribe* an unsere Mailadresse: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de. Willst du dich wieder abmelden, klickst du hier.

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Wiedereinführung eines jährlichen Teamtages

Anspruch auf einen jährlichen Teamtag

Wir haben mit Schreiben an die Geschäftsführung nochmals an unsere bereits auf der letzten Betriebs-versammlung gestellte Forderung nach der Wiederein-führung eines jährlichen Teamtages erinnert.

Angesichts der postulierten „sicheren“ Haushaltslage und der sozialen Notwendigkeit dieser Maßnahme fordern wir die Wiedereinsetzung dieser Regelung in ihrer bisherigen Form. Auf Grund der gemachten Erfahrungen und im Interesse einer Sicherheit für die Zukunft, fordern wir eine schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Sachverhalt. Weiterlesen

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Übertragungszeitraum Resturlaub aus 2023

Mit Schreiben vom 14.11.2023 hatte die Geschäftsführung mitgeteilt, dass „[…] etwaiger Resturlaub aus dem Jahr 2023 aus betrieblichen Gründen über den 31.03.2024 hinaus bis zum 31.05.2024 übertragen werden kann.

Rechtlicher Hintergrund sind hier:

+ § 7 Abs. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.

+ § 23 Abs. 2 a) Haustarifvertrag (HTV)

lm Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Mo­naten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erho­lungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.

Die Geschäftsführung schreibt weiter: Weiterlesen

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IV. Betriebsversammlung 2023

Betriebsrat ambulante dienste e.V. proudly presents IV. Betriebsversammlung 2023:

+ Mo., 11.12. 11:00 – 14:00 Uhr
+ Mi., 13.12. 14:00 – 17:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

 


Programm

1. Wirtschaftliche Situation des Betriebes

2. Stand der Tarifverhandlungen

3. Der Umzug. Ein Puppenspiel

4. Applaus

5. Veganer Glühwein und Sonstiges

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Soziale Arbeit am Limit: Demonstration am 21.10.2023

Soziale Arbeit am Limit – Wir kämpfen gemeinsam! Gegen prekäre Arbeitsverhältnisse und für eine soziale Versorgungsstruktur für Alle!

Demonstration:  Samstag, 21.10.  14:00 Uhr – Brunnenstraße/Ecke Veteranenstraße

Die Soziale Arbeit steckt in der Krise: Schlechte Bezahlung, befristete Beschäftigung und Teilzeit, Unterversorgung von Nutzer*innen und Überlastung der Beschäftigten sind an der Tagesordnung. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam Gehör verschaffen und für unsere Rechte als lohnabhängige Sozialarbeiter*innen sowie gemeinsam mit den Nutzer*innen Sozialer Arbeit für die Anerkennung ihrer Bedürfnisse kämpfen! Weiterlesen

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Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag Inflationsausgleich

Was lange währt, wird endlich…

Wir hatten auf der Betriebsversammlung im Dezember 2022 einen betrieblichen Inflationsausgleich von 1.000 Euro gefordert. Die Geschäftsführung, die auf dieser Betriebsversammlung anwesend war, um die wirtschaftlichen Daten des Betriebes vorzustellen, hatte Diskussionsbereitschaft signalisiert. Im Februar 2023 hatten wir in einem Brief an die Leitung unsere Forderung nochmals aufgegriffen und ausführlich begründet (Inhalt des Briefes siehe auch unten). In der Folge haben wir schlußendlich erfolgreich einen betrieblichen Inflationsausgleich von 800 Euro verhandelt, der nun in einer Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag niedergelegt wurde.

Zum Jahresende 2022 wurde vom Bundestag ein drittes Entlastungspaket verabschiedet. Dieses sieht u.a. die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 € bis Ende 2024 vor. Die Tarifrunde des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) hat in ihrem Abschluss vom 06.07.2023 u.a. eine Einmal-zahlungen von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies „Inflationsausgleichsgeld“ vereinbart. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in den in Kürze anstehenden Verhandlungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vergleichbares vereinbart wird, was dazu führen kann, dass dies so oder so ähnlich auch in den kommenden Haustarifvertrag (Änderungstarif-vertrag) übernommen wird.

Dies hatte die Gestaltung der betrieblichen Vereinbarung insofern verkompliziert, da wir den betrieblichen Zuschlag zusätzlich zur tariflichen Vereinbarung gefordert hatten, die Steuer- und Sozialversicherungs-freiheit aber nur bis maximal 3.000 Euro möglich ist. Die Lösung dieser Problematik hat nun in den Formulierungen und Regelungen der Betriebs-vereinbarung Sonderzuschlag Niederschlag gefunden, worüber wir ausführlich auf der kommenden Betriebsversammlung berichten werden. Hinweisen möchten wir auch nochmals auf die bereits veröffentlichen Erläuterungen zur Vereinbarung. Weiterlesen

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Von Versammlung zu Versammlung….

…Einladung zur Abteilungsversammlung der Assistent*innen in der Rufbereitschaft

09.11.2023 von 12:30 – 15:30 Uhr

in der Wilhelm-Kabus-Str. 21 – 35 (Eingang 2), 1. Etage, Besprechungsraum 1

Wie verabredet laden wir euch zu einer weiteren Abteilungsversammlung ein. Nach der Abteilungsversammlung Anfang diesen Jahres mit Geschäftsführung, Pflegedienstleitung  und der Einsatzbegleitung und Pflegefachkraft eures Teams wurden Forderungen von euch gestellt und Verabredungen getroffen, um eure Arbeitsbedingungen zu verbessern: Weiterlesen

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Einladung III. Betriebsversammlung 2023

Mindestens 500 Euro mehr Lohn im Monat…

…dies war die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften für den bundesweiten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) 2023. Nach starken Streiks und Aktionen, zähen Verhandlungen und einer Schlichtung erhalten die darunter fallenden Beschäftigten in Bund und Kommunen immerhin beträchtliche Einmalzahlungen, dafür allerdings auch nur Erhöhungen der Entgelte um mindestens 340 Euro im Monat.

Verhandlungen über den Tarifvertrag für den Länderbereich, an den ambulante dienste angekoppelt ist, beginnen auf Bundesebene im Oktober. Die Höhe der Forderung und deren letztendliche Durchsetzungsmöglichkeit wird auch von Aktionen und dem gewerkschaftlichen Organisierungsgrad der Beschäftigten von Betrieben wie unserem mitbestimmt werden.

Neben ad-Themen wie der Evaluation von Theorie und Praxis der Teamvereinbarungen sowie Infos zu neuen Betriebsvereinbarungen werden tarifliche Themen bei uns im Herbst einen großen Raum haben. Wir laden Euch alle ein, daran teilzunehmen und euch einzubringen, auf der


3. Betriebsversammlung 2023

in Teilversammlungen

Mittwoch, 11. Oktober von 13:00-16:00 Uhr
Freitag, 13. Oktober von 11:00-14:00 Uhr

im Veranstaltungsraum Aquarium (Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin,
Nähe U-Bhf Kottbusser Tor) Weiterlesen

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Versammlung – Wahlvorstand Schwerbehindertenvertretung

Wahl einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und wenigstens ein Stellvertreter*in in Betrieben gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen bzw. Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Diese Voraussetzung ist in unserem Betrieb erfüllt. Derzeit ist jedoch bei uns keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden.

Im Einvernehmen mit der Geschäftsführung lädt euch der Betriebsrat gemäß § 1 Abs. 2 SchwbVWO zu einer Versammlung der Wahlberechtigten ein:

28.09.2023, 15:00 – 18:00 Uhr
Seminarraum1 1. OG in der Wilhelm-Kabus-Straße 21-35

In dieser Versammlung soll ein aus drei Beschäftigten bestehender Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahl der Vertrauensperson vorzubereiten und durchzuführen hat.

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbe-hinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte Beschäftigte. Dem Wahlvorstand können auch nicht schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte angehören.

Bringt bitte vorsorglich etwa vorhandene Nachweise über eure Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder ihnen Gleich-gestellter mit.

Nach § 178 Abs. 6 SGB IX hat die Versäumnis von Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Versammlung keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge.

Außerdem gibt es Raum für Fragen von eurer Seite zur Schwerbehindertenvertretung und der Wahl.

Ausgehängt am 05.09.2023

Euer Betriebsrat

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Zusätzlicher Sonderzuschlag August 2023

Hintergrund

Über den betrieblichen Verteiler wurde am 02.08. eine eMail mit dem Betreff „akuter Notstand – Hilferuf Vermittlung“ an alle Assistent*innen verschickt, die u.a. folgenden Satz enthielt:

Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 02.08.23, für den Zeitraum Do. 03.08.2023 – Mo. 07.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.“

Dies geschah abermals am 09.08. mit dem Betreff „Heute am Mittwoch – erneuter Hilferuf Vermittlung“ und u.a. folgendem Satz:

Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 09.08.23, für den Zeitraum Mi. 09.08.2023 – Mo. 14.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.

Die Versendung dieser eMails fand ohne Information und Abstimmung mit dem Betriebsrat statt, obwohl dieser in der Sache ein Mitbestimmungsrecht hat. Weiterlesen

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Newsletter 155: Inflation & Versammlungen & Vereinbarungen

Auszüge aus Newsletter 155 vom 09.08.23

III. Betriebsversammlung 2023 in Teilversammlungen

+ Mittwoch, 11.10. 13:00-16:00 Uhr
+ Freitag, 13.10. 11:00-14:00 Uhr

Jeweils im Aquarium am Kottbusser Tor (Skalitzer Str. 6)

Die offizielle Einladung zur Betriebsversammlung werdet ihr voraussichtlich Anfang
September erhalten.

Infoveranstaltung AG sexualisierte Gewalt & Diskriminierung

+ Donnerstag, 28.09. 9:00-12:00 Uhr

Schriftliche Einladung und Ortsangabe folgen in Kürze. Weiterlesen

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