Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz


Ansprechpartner*innen zum Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz


Innerbetriebliche Ansprechpartner*innen für Beschäftigte im Bereich Arbeitssicherheit und -schutz sind die Sicherheitsbeauftragten (Sib) gemäß § 22 SGB VII und der Betriebsrat. Der Betrieb wird in Fragen des Arbeitschutzes beraten und unterstützt durch die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Kontakt: Sicherheitsbeauftragte Assistent*innen: SibAS@adberlin.com
Betriebsrat: Tel. 030-69597578 betriebsrat.ambulante_dienste@web.de
Betriebsärztin Frau Dr. Geißler: Tel. 030-7866400
Sicherheitsfachkraft Hr. Rubarth: Mobil: 0152-55319607


Was ist der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)?


In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) zur Förderung und Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu bilden. ASA-Mitglieder sind Leitung (Geschäftsführung und Pflegedienstleitung), Betriebsrat, Betriebsärztin und Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte der Assistent*innen, Einsatzstelle und Beratungsbüros sowie die Vertretung der Assistenznehmer*innen (ASN-VT).


Gesetzliche Grundlagen sind u.a.:
Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) – Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz


Was macht der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)?


Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Dazu gehören u.a. die Bewertung der Arbeits- und Wegeunfälle, die Gefährdungs-ermittlung und –beurteilung, die Erarbeitung von betrieblichen Präventionsmaßnahmen, die Planung der Unterweisungen Arbeitsschutz, die Beratung von Fragen der arbeitsmedi-zinischen Vorsorge und die Vorstellung und Beratung betrieblicher Hygienestandards. Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Zu den Sitzungen können weitere Personen hinzugezogen werden.


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege


Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Als Teil der deutschen Sozialversicherungssysteme ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung aber unter staatlicher Aufsicht durch.

Aufgaben der BGW sind: Haftung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Prävention von Arbeits-unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (dies beinhaltet u.a. die Beratung des Betriebs und der Versicherten (Beschäftigten) in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (§ 17 Abs. 1 SGB VII), Maßnahmen der Rehabilitation – Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen (§ 1 SGB VII) (dies beinhaltet u.a. Heilbehandlungen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-leben, Leistungen zur sozialen Teilhabe, Pflege und Geldleistungen) und  finanzielle Entschädigung von Betroffenen (dies beinhaltet u.a. Rentenansprüche, Beihilfen und Abfindungen (§ 56 ff. SGB VII).


Was muss ich tun, wenn ich einen Arbeits-oder Wegeunfall hatte?


Siehe: Information Arbeits- und Wegeunfall


Bei Arbeits- und Wegeunfällen: R. Nüße – Tel. 030-69 59 75-427


Grundsätze der Prävention von Arbeitsunfällen


In den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A1 Grundsätze der Prävention sind die Pflichten des Unternehmens und der Versicherten in Fragen der Unfallverhütung zusammengefasst. Gemäß § 4 dieser Vorschrift hat der Betrieb die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit – insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung – entsprechend § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu unterweisen.


Wichtige Informationen und Unterlagen zum Gesundheitsschutz


u.a. Information Arbeits- und Wegeunfall, Information Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchung, Information Assistent*innen Arbeitszeitregelungen (Ausnahmeregelung Arbeitszeitgesetz), Information Hepatitisschutzimpfung, Information erlaubte und nicht erlaubte handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen der persönlichen Assistenz, Broschüre Sicherheit im Haushalt


Gesundheitsförderung & Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen


Der Betrieb bietet im Rahmen des innerbetrieblichen Fortbildungsprogramms Kurse an, die der Gesundheitsförderung und/oder Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen dienen sollen. Vor dem Hintergrund der physischen Belastungen und Beanspruchungen werden i.d.R. z.B. Yoga, Rückenschule & Haltungstraining, Qi Gong und Pilates angeboten. Zur Auseinandersetzung mit den psychischen Belastungen und Beanspruchungen in der Arbeit gibt es u.a. Fortbildungen zu Burn Out & Stressbewältigung und zu Fragestellungen in kommunikativen Prozessen.

Die jeweiligen Kursangebote und –termine könnt ihr dem aktuellen innerbetrieblichen Fortbildungsprogramm (IBF) entnehmen. Aktuell ist zu beachten, dass bestimmte Kurse unter dem Vorbehalt stehen, dass eine Durchführung unter Infektionsschutzbedingungen möglich ist (nicht alle Kurse sind alternativ im Videoformat durchführbar).


Weiterführende Links


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi)
Robert-Koch-Institut (rki)