Haustarifvertrag (HTV)

Änderungstarifvertrag Nr.1

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 15. März 2022 zum Haustarif-vertrag ambulante dienste e.V. (HTV ambulante Dienste e.V. Berlin, nachfolgend HTV) vom 5. März 2020.

 

Haustarifvertrag

Zwischen dem Betrieb ambulante dienste e.V. und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurde zum 05.03.2020 in der Fassung vom 27.04.2020 ein Haustarifvertrag und ein Überleitungstarifvertrag abgeschlossen.


[Dossier]


In diesem Dossier haben wir Beiträge aus unserem blog zusammengestellt, die sich sowohl mit der Genese als auch der Umsetzung des Haustarifvertrages beschäftigen. Weitere Informationen zum Thema findet ihr auch auf der Webseite der Tarifkampagne.


[Posterior]


Zahlungen – Korrekturen – Besonderheiten

Anmerkungen und Kommentare zu Abrechnungsfragen v.a. vor dem Hintergrund der Umsetzung des Haustarifvertrages findet ihr im Newsletter 120 vom 24.08.2020.

+ Nachzahlung Tarifvertrag Juli-Dezember 2019 + Nachberechnung Wechselschicht- und Organisationszulage + Hygiene-Zulage + Überstundenzuschlag + IST-Dienstplan + Corona-Prämie (nach § 150a SGB XI) + Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze + Betriebsvereinbarung Rufbereitschaftsdienste + [Weiter:]


Entgelte und Zuschläge für Assistent*innen

Hier findet ihr eine Kurzübersicht der Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen. Den gesamten Tarifvertrag mit allen Entgelten für alle Beschäftigte findet ihr u.a. hier.

Die Zuschläge berechnen sich nach dem Entgelt der Erfahrungsstufe 3. Für Feiertage gibt es einen Zuschlag von 135 %, in der Lohnabrechnung ausgezeichnet als Feiertagszuschlag (35%) und nicht gewährter Freizeitausgleich (100%). Überstundenzuschläge berechnen sich nicht nach der Erfahrungsstufe 3, sondern nach der individuellen Erfahrungsstufe. [Weiter:]


BV Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelttabelle abgeschlossen. Diese Vereinbarung erfolgt in Ergänzung zu § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrages und mit dem Ziel, einen einheitlichen und definierten Handlungsrahmen in der Frage der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung sicher zu stellen. Teil dieser Vereinbarung ist eine Anlage, in der bestimmt wird, welche Tätigkeiten/Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen. [Weiter:]


Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

Einige Fehler und Unstimmigkeiten in den Lohnabrechnungen der Assistent*innen sind uns bereits aufgefallen.  Gemäß § 82 Abs. 2 BetrVG besteht ein Recht der Beschäftigten auf Erläuterung der Berechnung und Zusammensetzung ihres Arbeitsentgelts  (siehe dazu auch § 108 Gewerbeordnung). Insofern empfehlen wir, Nachfragen zur Umsetzung des Haustarifvertrages direkt an die Geschäftsführung zu stellen. Ansonsten könnt ihr euch bei Fragen zur Abrechnung selbstverständlich auch an uns wenden. [Weiter:]


Inbezugnahmeklausel

Mit Einführung des Tarifvertrages, dessen erste Umsetzungsschritte ihr mittlerweile auch auf euren Lohnabrechnungen sehen solltet, gibt es ein neues Unterscheidungsmerkmal quer zu allen Beschäftigtengruppen: Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Was es zu erhalten galt, versteckt sich im juristischen Begriff des Günstigkeitsprinzips. D.h. dass arbeits-vertragliche Regelungen, die ein*e Arbeitnehmer*in einzelvertraglich für sich verhandelt hat, weiterhin Gültigkeit haben und nicht von den Kollektivregelungen einer Betriebs-vereinbarung oder eines Tarifvertrages (bei Nichtgewerkschaftlern) abgeschafft werden können. [Weiter:]


[Anterior]


Gemeinsamer Tarifvertrag in Gefahr?

Wir dokumentieren den Aufruf der Tarifkommissionen:

Unter dem Motto „Gemeinsamer Tarifvertrag in Gefahr?“ rufen die Tarifkommissionen von Neue Lebenswege und ambulante dienste e.V. zur Unterstützung der Verhandlungs-kommission der Neue Lebenswege auf. Vor knapp einem Jahr haben Neue Lebenswege und ambulante dienste die Tarifverhandlungen begonnen. Für eine lange Zeit sah es so aus, als würde dieses gemeinsame Vorhaben der beiden größten Assistenzbetriebe Berlins gelingen. [Weiter:]


Fragen an die Geschäftsführung

Erster Teil 3. Betriebsversammlung 2019

Da die Geschäftsführung auf der ersten Teilversammlung am 9.10.2019 nicht anwesend sein konnte, ergaben sich aufgrund der Darstellung des Verhandlungsstandes zum Tarif-vertrag seitens der Tarifkommission unbeantwortete Fragen der Arbeitnehmer*innen an die Leitung. Der Betriebsrat sicherte zu, diese Fragen auf der zweiten Teilversammlung am 10.10. nachzutragen und die Antworten hier auf der Website darzustellen. [Weiter:]


Absage der Kundgebung am 10.10.2019!

Wir hatten Mitte September auf eine Kundgebung am 10.10.2019 vor der AOK Nordost mit dem Motto Persönliche Assistenz stärken: Tarifverträge refinanzieren! hingewiesen, die im Anschluss an unsere zweite Teilversammlung stattfinden sollte. Ziel der geplanten Kundgebung war, die Refinanzierung der vereinbarten Haustarifverträge der Berliner Assistenzdienste durchzusetzen. Vor dem Hintergrund eines Treffens der Tarifkommis-sionen mit Vertreter*innen der AOK Nordost wurde diese Kundgebung nun abgesagt. [Weiter:]


Kommt zur Podiumsdiskussion am 03.09.2019!

Die Vergütungsverhandlungen zum LK 32 sind angelaufen. Hier muss die Refinanzierung des angestrebten Tarifvertrags einschließlich der höheren Eingruppierung der Assistent*innen in die Entgeltgruppe 5 durchgesetzt werden. Die Verhandlungspartner der Geschäftsführungen sind der Berliner Senat und die Pflegekassen unter Vorsitz der AOK-Nordost.

Neben der Unterstützung der Tarifkommission sollten wir auch auf einen zügigen Abschluss der Verhandlungen drängen. Also kommt! Mobilisiert in Euren Teams! Bringt alle mit, die es angeht! [Weiter:]


Vom Eckpunktepapier zur Niederschriftserklärung

Aus der Presseerklärung zu einem ersten Tarifergebnis bei den Berliner Assistenz-betrieben:

Nach der fünften Verhandlungsrunde zwischen ver.di und den beiden größten Berliner Assistenzbetrieben ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH wurde am 16. Mai 2019 eine Tarifeinigung erzielt. Mehr als 1000 Mitarbeiter/innen in der persönlichen Assistenz wird jetzt die Angleichung an den Tarifertrag der Länder (TVL) ermöglicht. [Weiter:]