Fragen an die Geschäftsführung aus der ersten Teilversammlung der 3. Betriebsversammlung 2019

Da die Geschäftsführung auf der ersten Teilversammlung am 9.10.2019 nicht anwesend sein konnte, ergaben sich aufgrund der Darstellung des Verhandlungs-standes zum Tarifvertrag seitens der Tarifkommission unbeantwortete Fragen der Arbeitnehmer*innen an die Leitung.

Der Betriebsrat sicherte zu, diese Fragen auf der zweiten Teilversammlung am 10.10. nachzutragen und die Antworten hier auf der Website darzustellen.

Frage 1: Wie steht die Geschäftsführung zur geplanten Änderung der Berechnung der Urlaubstage für Teilzeitbeschäftigte und worin besteht diese Änderung?

Die Geschäftsführung sieht nach juristischer Beratung eine gesetzliche Notwendigkeit, das Verfahren zu ändern, da die Urlaubsgewährung der Teilzeitbeschäftigten großzügiger sei als nach Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen. Dies sei auch eine gewerkschaftliche Notwendigkeit, weil die vertragliche Formulierung im Tarifvertrag die Gewerkschaft nicht angreifbar machen dürfe. Streng genommen erwerbe der Teilzeitbeschäftigte nur anteilige Urlaubsansprüche auf den der Vollzeitstelle. Also bei einer halben Stelle erwirbt mensch auch nur die Hälfte der Urlaubstage. Der Tagessatz sei dann dementsprechend höher, die Anzahl der Urlaubstage aber auch um 50% geringer.

Der Betriebsrat hatte dazu drei ergänzende Fragen:

a) Wie soll die bisherige Praxis, die eine betriebliche Übung darstellt, gegen den Willen des Betriebsrates geändert werden?

b) Warum ist eine planerische Besserstellung der Teilzeitbeschäftigten (d.h. gleiche Anzahl Urlaubstage wie eine Volllzeitstelle bei geringerem Tagessatz) nicht möglich?

c) Wie soll im laufenden Jahr bei den Verträgen über kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (= Vertrag aller Assistent*innen) die Urlaubsgewährung praktisch umgesetzt werden? Es müsste doch zu jedem einzelnen Urlaubsantrag der Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahre erneut ermittelt werden?

Die Nachfragen des Betriebsrates blieben unbeantwortet. Die zu erwartenden Schwierigkeiten wurden dahin gehend kommentiert, dass die Geschäftsführung gerne beim bisherigen Modell der Urlaubsgewährung und Entgelfortzahlung Urlaub bliebe, wenn Tarifkommission und Gewerkschaft es vertraglich realisieren könnten.

Frage 2: Was soll an der Entgeltfortzahlung Krankheit geändert werden und warum?

Laut Geschäftsführung soll nur noch Krankmeldung und dementsprechende Entgeltfortzahlung für Tage möglich sein, an denen mensch auch im Dienstplan steht. Außerdem sei eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag nötig.

Die Leitung liefert keinen aus dem Tarifvertrag resultierenden Grund, das bisherige Verfahren zu ändern. Die Nachfrage des Betriebsrates zur Notwendigkeit dieser Umstellung blieb unbeantwortet. Die Unterstellung des Betriebsrates, es ginge um Kostenreduzierung im Bereich Entgeltfortzahlung Krankheit, blieb unerwidert.

Die Tarifkommission sprach sich gegen eine Änderung der betrieblichen Praxis in Fragen der Krankmeldung und Entgeltfortzahlung aus.

Die Geschäftsführung will ihre Vorstellungen überdenken.

Frage 3: Was wollen die Kassen in ihrem erneuten Fragenkatalog noch wissen und gibt es dafür eine Deadline? Welches Problem gibt es bei den Sachkosten und verhandelt die Geschäftsführung von ambulante dienste e.V. allein mit den Kassen?

Die Darstellung der neu oder erneut zu beantwortenden Fragen der Krankenkassen blieb selektiv.*

Eine Deadline gibt es nach Ausführungen der Geschäftsführung nicht; es gibt sie schon deshalb nicht, weil die Kassen nicht einmal zum nächsten Verhandlungstermin oder zur Aufnahme persönlicher Verhandlungen (statt bloßer Schriftsatzwechsel) gezwungen werden könnten. Darüber hinaus erörterte die Geschäftsführung hier im Wesentlichen die Nachfragen der Kassen zur Eingruppierung, zur Nachzahlung und zu formalen Änderungen in der Kostenerstellung.

So werde beispielsweise die höhere Eingruppierung der Assistent*innen mit Hinweis auf den fehlenden Berufsabschluss hinterfragt. Hier fehle noch das „Eingruppierungs-gutachten“ der Gewerkschaft für die Assistent*innen. Tarifkommission und Geschäfts-führung sehen in der Hinterfragung der Eingruppierungen einen Angriff auf die Tarif-autonomie; eine Kritik, die nach Ansicht des Betriebsrates zur unmittelbaren Anerkennung der Eingruppierungen und damit der Kosten nicht weiter hilft.

Die Krankenkassen stellen auch die angestrebte Nachzahlung ab dem 1.1.2019 bei einer etwaigen Einigung in den Vergütungsverhandlungen in Frage.

Die Bitte um Auskunft zu den Problemen bzgl. der Sachkosten blieb in der Beantwortung der Geschäftsführung offen, weil sich nicht klären ließ, wer was unter „Sachkosten“ versteht bzw. was in diese Position hinein gerechnet wurde, da die so ausgewiesenen „Sachkosten“ des Haushaltes bei ambulante dienste e.V. sehr gering sind.

Die Ausführungen der Geschäftsführung zur Verhandlungsgemeinschaft seitens der Träger blieben vage. Der Betriebsrat trägt hierzu aus eigenem Wissen nach, dass der dritte kleinere Träger Phoenix gGmbH sich in guter Rücksprache mit der Geschäftsführung ambulante dienste e.V. befindet. Anders bewerten wir, als Betriebsrat, das Verhalten von Neue Lebenswege; hier fehlt es nach Aussage von deren Betriebsrat und Tarifkommission an der Beibringung von Zahlen und evtl. fehle auch Verhandlungsbereitschaft.

Die Anregung des Betriebsrates, dass bei weiterer Stagnation des Prozesses über Einzel-verhandlungen nachgedacht werden müsse, weil es sich juristisch um zwei Tarifprozesse und zwei Tarifverträge handele, blieb seitens Geschäftsführung und Tarifkommission unbeantwortet. Die Geschäftsführung kommentiert und redet die Verhandlungs-gemeinschaft der Träger stark, weshalb sie weiterhin von gemeinsamen Verhandlungen ausgehen wolle.

* Da dem Betriebsrat mit Einverständnis der Geschäftsführung die Entgegnung der Krankenkassen vorliegt, kann er diese Bewertung verantworten. Zu allen Eingrup-pierungen und zu jeder relevanten Kostenstelle haben die Kassen erneute Fragen.

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