Euren zahlreichen Anfragen bei uns konnten wir entnehmen, dass nicht nur uns aufge-fallen ist, dass 2021 der Ausweis des Wechselschichturlaubs für Assistent*innen in den monatlichen Lohnabrechnungen fehlt. Anders gesagt: dass der angegebene Urlaubsanspruch für das laufende Kalen-derjahr nur 36 statt 42 Tage beträgt (diese Angabe findet sich oben rechts in der Lohnabrechnung).
Dies stellt eine Änderung der betrieblichen Praxis gegenüber derjenigen des Vorjahrs dar und steht unserer Ansicht nach auch im Widerspruch zu diesbezüglichen Äußerungen und Mitteilungen im Vorjahr. Weiterlesen