Brutal, gefühlt, konkret – 1. Betriebsversammlung 2017

I. Betriebsversammlung 2017 in Teilversammlungen

Montag, 20.03. 11:00 – 14:00 Uhr / Mittwoch, 22.03. 15:00 – 18:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit laden wir euch herzlich zur ersten Betriebsversammlung 2017 ein. In turbulenter Zeit reicht es nicht, den Kopf nur kühl in den Sand zu stecken. Man soll sich auch noch, wie einst Fake-News Baron von Münchhausen, selbst am Schopfe aus dem Sumpf ziehen. Aber statt nur innig dem Ticken der Spendenuhr zu lauschen, haben wir uns ganz nüchtern auf die folgenden Schwerpunkte vorbereitet: Weiterlesen

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Arise, resurge, resurrect – Leben in sog. Pflegeausfallzeiten!

Liebe Kolleg*innen,

Zum ersten Mal haben wir einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gegen den Betrieb ambulante dienste e.V. verloren.

Anlass der gerichtlichen Auseinander-setzung war die Anordung von Rufbereitschaften in sog. Pflegeausfallzeiten. Der einfache Trick des Arbeitgebers, die Einführung eines Tagesbereitschaftsdienstes durch angebliche Büroarbeiten zu verschleiern, hat funktioniert. Weiterlesen

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Die Ordnung der Dinge – Erste Betriebsversammmlungen 2017!

+ Montag, 20.03. 11:00-14:00 Uhr
+ Mittwoch, 22.03. 15:00-18:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof – Gneisenaustr. 2a – 10961 Berlin

„Der homo oeconomicus ist nicht derjenige, der sich seine eigenen Bedürfnisse und die Gegenstände, die sie mildern können, repräsentiert. Er ist derjenige, der sein Leben verbringt, verbraucht und verliert, indem er versucht, der Drohung des Todes zu entgehen.

Michel Foucault – Die Ordnung der Dinge

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Update – Beschwerdestelle nach dem AGG

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Liebe Mitarbeiter_innen, liebe Kolleg_innen,

seit dem 14. Juli 2009 existiert bei ambulante dienste e. V. eine Beschwerde-stelle nach dem Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetz (AGG).

Die Beschwerdestelle wurde entsprechend der Betriebsvereinbarung vom 24.11.2008 zwischen Geschäftsführung/Vorstand und dem Betriebsrat von ambulante dienste e. V. eingerichtet, um Ihre/Eure Beschwerden betreffend eine Benachteiligung, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung durch Assistenznehmer_innen, Vorgesetzte oder Kolleg_innen aufzunehmen, zu bearbeiten und gemeinsam mit der Geschäftsführung (und gegebenenfalls dem Betriebsrat) Lösungen zu finden. Weiterlesen

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+++ Einladung IV. Betriebsversammlung 2016 +++

in Teilversammlungen

+ Montag, 12.12. 14:00 – 17:00 Uhr
+ Dienstag, 13.12. 14:00 – 17:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleg*innen, die Geschäftsführung, die zur letzten Betriebsversammlung kurzfristig erkrankt war, hat verbindlich zugesagt und kann so die eine oder andere Frage beantworten, auf die der Betriebsrat das letzte mal die Antwort schuldig bleiben musste. Sie stellt die wirtschaftlichen Rahmendaten vor und kann vielleicht schon etwas sagen zu geplanten Maßnahmen und den Zukunftsaussichten. Weiterlesen

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Update – Betriebsvereinbarungen!

Liebe Kolleg_innen, wir haben die Übersicht über abgeschlossene Betriebsvereinbarungen um die zuletzt abgeschlossenen ergänzt:

20.) Ergänzende Vereinbarung Praktikant*innenvergütung (10.2016)
19.) BV Dienstplanung (10.2016)
18.) Ergänzende Vereinbarung Rufbereitschaftsdienste – Update (03.2016)
17.) Erhöhung der Beschäftigtenlöhne um 17,42% (03.2016)
16.) BV Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit (12.2015)
15.) Ergänzende Vereinbarung Jubiläumszuwendungen (12.2015)
14.) Ergänzende Vereinbarung Qualifizierung & Fortbildungen (11.2015)

Hintergrundinfos und Ergänzungen zu den Vereinbarungen finden sich oftmals auch im Startseiten-blog, einfach Suchbegriff eingeben. Oder bei uns direkt nachfragen.

Betriebsrat ambulante dienste e.V.
Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 (Eingang II, 3. Etage) – 10829 Berlin-Schöneberg
Tel. 030/83224278 – Fax 030/83224277
Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

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IV. Betriebsversammlung 2016

In Teilversammlungen

+ Montag, 12.12.16 –  14:00-17:00 Uhr
+ Dienstag, 13.12.16 –  14:00-17:00 Ihr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof – Gneisenaustr. 2a – 10961 Berlin

Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein.

Die Geschäftsführung, die generell zu laden ist, wird diesmal gemäß § 43 (2) BetrVG erscheinen, um über die wirtschaftliche Situation des Betriebs Auskunft zu geben. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

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Zwischen Tür und Angel…

Vereinbarung Praktikant*innenvergütung

In Ergänzung zu § 4 Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011

Die Vereinbarung in (zentralen) Auszügen:

§ 2 Einsatz von Praktikant*innen und Prakti-kant*innenvergütung

Praktikant*innen werden nicht im Rahmen von regulären Arbeitsplätzen eingesetzt, sondern ausschließlich zusätzlich.

Praktikant*innen, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Hochschulstudiums ein Praktikum im Umfang von mindestes 3 Monaten bei ambulante dienste e.V. absolvieren, erhalten ein pauschales Praktikantenentgelt in Höhe von 500,- € monatlich.

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Ein Arbeitsverhältnis…

Beschäftigungsverbot und Lohnanspruch!

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.09.2016 unter dem Aktenzeichen Az. 9 Sa 917/16 über Lohnansprüche im Falle eines Beschäf-tigungsverbotes aufgrund einer Schwanger-schaft ab dem ersten Tag eines Arbeits-verhältnisses entschieden.

Hintergrund:

Die Parteien haben im November 2015 ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde aufgrund einer Risikoschwangerschaft der Arbeitnehmerin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Die Arbeitnehmerin forderte unter Berufung auf § 11 Mutterschutzgesetz den Lohn, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Der Arbeitgeber lehnte dies unter Hinweis auf die zu keinem Zeitpunkt erfolgte tatsächliche Arbeit der Arbeitnehmerin ab. Weiterlesen

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Wann, wo, wie und in welchem Umfang ich arbeite….

…und vielleicht auch warum!

Betriebsvereinbarung Dienstplanung!

Unser Anliegen, die arbeitsvertragliche Situation der Assistent*innen zu verbessern, hat eine lange Geschichte. Unser Bemühen, dass das ideelle Konzept von ambulante dienste e.V. nicht wesentlich auf dem Rücken der Assistent*innen ausgetragen wird. Sprich, dass sie nicht das wirtschaftliche Risiko dafür individuell zu tragen haben.

Andersrum: dass eine Tätigkeit als Assistent*in eben auch beinhaltet, über ein gesichertes Einkommen zu verfügen und auch ein gewisses Maß an Planungssicherheit zu haben. Wann, wo, wie und in welchem Umfang werde ich arbeiten… Weiterlesen

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