Brutal, gefühlt, konkret – 1. Betriebsversammlung 2017

I. Betriebsversammlung 2017 in Teilversammlungen

Montag, 20.03. 11:00 – 14:00 Uhr / Mittwoch, 22.03. 15:00 – 18:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit laden wir euch herzlich zur ersten Betriebsversammlung 2017 ein. In turbulenter Zeit reicht es nicht, den Kopf nur kühl in den Sand zu stecken. Man soll sich auch noch, wie einst Fake-News Baron von Münchhausen, selbst am Schopfe aus dem Sumpf ziehen. Aber statt nur innig dem Ticken der Spendenuhr zu lauschen, haben wir uns ganz nüchtern auf die folgenden Schwerpunkte vorbereitet:

I) ARBEITSRECHT BRUTAL

Zum ersten mal haben wir einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht verloren. Es ging um die Anordnung von Bereitschaftsdiensten in Pflegeausfallzeiten; also um die Praxis, Ausfallgeldassistent*innen in die Büros zu bestellen, um sie gegebenenfalls kurzfristig in Einsätze zu vermitteln. Wir werden versuchen, euch zu erläutern, warum unsere juristischen Argumente nicht gegriffen haben und wie weiter vorgegangen werden kann.

II) INSOLVENZ GEFÜHLT

Das Insolvenzgespenst kaspert immer noch herum, so dass wir uns sicherheitshalber weiter mit dem Insolvenzrecht beschäftigen müssen. Sollte es neue aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Situation von ambulante dienste e.V. geben, werden wir diese natürlich an dieser Stelle berücksichtigen.

III) DIENSTPLANAUSSCHUSS KONKRET

Der Dienstplanausschuss kann ein starkes Werkzeug sein, Ungerechtigkeiten anzugehen, die aus unseren Arbeitsverträgen ohne feste Stundenzahl und festgelegte Arbeitszeiten resultieren. Dazu muss man ihn aber nutzen. – Eine Werbeveranstaltung.

Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungs-verhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsver-fassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem/r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebs-versammlungen einschließlich der zusätz-lichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

Euer Betriebsrat

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