Pandemische Personalpolitik
Vor dem Hintergrund der Coronapandemie und der damit einhergehenden Auflagen und Maßnahmen finden aktuell keine Basisqualifikationskurse statt. Eingestellt wird trotzdem. Neue Assistent*innen werden in Einzelqualifizierungen geschult und sollen in konkreten Einsätzen umfänglich eingearbeitet werden. Die nicht absolvierten Kursteile sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Nach Aussagen der Leitung sei die Personalsituation in der Assistenz auch pandemiebedingt insgesamt stabil. Viele Assis-tent*innen hätten vor dem Hintergrund der aktuellen Reise-beschränkungen ihren Urlaub storniert und/oder würden angesichts des Wegfalls von Nebentätigkeiten etc. mehr als üblich arbeiten. Auch sei der Krankenstand geringer als gewöhnlich.
Die Kehrseite der stabilen Vermittlungssituation ist der Sachverhalt, dass immer mehr Beschäftigte nicht auf ausreichend monatliche Arbeitsstunden kommen. Das betrifft sowohl neubeschäftigte als auch langjährige Assistent*innen. So erreichen den Betriebsrat immer mehr entsprechende Beschwerden. Viele der neu eingestellten Assistent*innen finden überhaupt keine Arbeit und Einsätze.
Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat die Leitung aufgefordert, zu überprüfen mit welchem geforderten Stundenumfang die neuen Assistent*innen eingestellt wurden und eine entsprechende Entlohnung dieses Stundenumfangs zu gewähren. Es bestehe mindestens ein Anspruch auf Vergütung nach § 12 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz, d.h. der Vergütung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden (allgemein zur Problematik siehe hier).
Die Leitung hat nun auf unsere Forderung reagiert und uns vor kurzem folgendes mitgeteilt: Damit wir die neuen AS halten, habe ich entschieden, dass sozpfl.beschäftige Assistent*innen mit Eintritt April 2020 u. 1 zu 1 Qualifizierung für Mai 2020 berechtigt sind, ein Ausfallgeld auf Grundlage von 90 Std./Monat zu erhalten (es sei denn, sie erreichen bzw. überschreiten die 90 Std./Monat). Die Assistent*innen werden Anfang nächster Woche darüber informiert. Diese Regelung gilt nicht für Student*innen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf den Dienstplanausschuss hinweisen, an den ihr eure Beschwerden richten könnt, auch für den Fall, dass ihr nicht auf euer gewöhnliches und/oder gewünschtes Arbeitsvolumen kommt.