++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++

Die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assis-tent*innen unterliegen einer befristeten Ausnahme-genehmigung. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund-heitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.

Wir wurden gerade wieder von der Geschäftsführung in der Sache angefragt und haben unter bestimmten Voraussetzungen einer abermaligen Verlängerung der Ausnahmeregelung zugestimmt. Mehr zu den Hinter-gründen findet ihr in diesen Beiträgen:


Alles eine Frage der Abwägung…

Eine Arbeitsgruppe hatte 2004/2005 einen Antrag zu Arbeitszeitregelungen erarbeitet, der in der Folge beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) eingereicht wurde. Unser Anliegen war, den spezifischen Wünschen und Interessen der Assistent*innen in Sachen Arbeitszeit, Schichtlängen und – gestaltung Rechnung zu tragen unter Wahrung der sich u.a. aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenden Schutzbestimmungen. Dazu gehört das Recht des*der einzelnen Beschäftigten, von der Ausnahmeregelung abweichende Schutzbestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz unmittelbar in Anspruch zu nehmen, ohne dadurch Benachteiligungen in Kauf nehmen zu müssen.


…mehr als eine geringe Arbeitsdichte!

Betriebsrat und Geschäftsführung haben eine Betriebsvereinbarung Ruhepausen im Tätig-keitsfeld der persönlichen Assistenz abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt Umfang und Dauer, Planung und Durchführung und Vergütung der Ruhepausen bei Wechselschicht-tätigkeit im Tätigkeitsfeld der persönlichen Assistenz. Einerseits nichts wesentlich neues, was die bisherigen betrieblichen Regelungsabreden betrifft, andererseits vielleicht doch Anstoss, sich nochmals mit den diesbezüglichen realen betrieblichen Konfliktlinien zu beschäftigen.


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