[SDA] – Von Ausbildung bis Weltreise: Auszeit!

Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses!

Eigentlich bin ich schon immer woanders sagen die einen: Künstler*in, Heilpraktiker*in, Netzwerkadministrator*in!

Ich muss temporär mal weg die anderen: Ausbildung, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen, Reisepläne!

Viele davon würde es beruhigen, wieder bei AD einsteigen zu können. Da taucht dann die Frage auf: gibt es eigentlich einen Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes und der erreichten Erfahrungsstufe?

Anspruch auf den Arbeitsplatz

Eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit bei Erhalt des Arbeitsplatzes ist nur bis zu einem maximalen Zeitraum von drei Monaten möglich. Längere Unterbrechungen bedeuten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung. In der Regel sollte das aber keinen Hinderungsgrund darstellen, da Assistent*innen – vor allem auch mit Vorerfahrung – gesucht werden. Eine Garantie gibt es aber nicht.

Erhalt der Erfahrungsstufe

Das ist jetzt in § 6 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung Anerkennung einschlägige Berufserfahrung eindeutig geregelt:

Erfolgt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses […] ein Wiedereintritt und der Abschluss eines neuen Arbeits-verhältnisses in derselben Tätigkeit, wird die Berufser-fahrung aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis […] berücksichtigt.

Die Stufenzuordnung erfolgt zu der Stufe, die vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreicht wurde:

• bei einer Unterbrechung von längstens sechs Monaten
• bei einer Unterbrechung von längstens zwölf Monaten, wenn dieses durchgängig mindestens drei Jahre bestanden hat
• bei einer Unterbrechung von längstens vierundzwanzig Monaten, wenn dieses durchgängig mindestens sechs Jahre bestanden hat.

 

Falls dies nicht greifen sollte, gilt zudem gemäß § 5 Abs. 3 auch, dass bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung aus vorhergehenden Arbeitsverhältnissen folgende Stufenzu-ordnung Anwendung findet:

+ Stufe 2 bei mindestens einem Jahr innerhalb der letzten zwei Jahre
+ Stufe 3 bei mindestens drei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre
+ Stufe 4 bei mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten acht Jahre


Emotional Rescue!


SDA steht für Speed Dating Arbeitsrecht. Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Kurzinfos zu arbeitsrechtlichen, arbeits-organisatorischen und anderen Fragen, die sich aus unserer Beratung von Kolleg*innen in den Sprechstunden und zu anderen Anlässen ergeben haben.


 

Dieser Beitrag wurde unter Aus dem Betrieb, Betriebsrat, Rechtsinfos veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert