Wiedereinführung eines jährlichen Teamtages

Anspruch auf einen jährlichen Teamtag

Wir haben mit Schreiben an die Geschäftsführung nochmals an unsere bereits auf der letzten Betriebs-versammlung gestellte Forderung nach der Wiederein-führung eines jährlichen Teamtages erinnert.

Angesichts der postulierten „sicheren“ Haushaltslage und der sozialen Notwendigkeit dieser Maßnahme fordern wir die Wiedereinsetzung dieser Regelung in ihrer bisherigen Form. Auf Grund der gemachten Erfahrungen und im Interesse einer Sicherheit für die Zukunft, fordern wir eine schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Sachverhalt.


Unser Schreiben in Auszügen:


2012 wurde im Rahmen eines Gesundheitszirkels von Assistent*innen ein Teamtag eingeführt, der u.a. zum Ziel hatte, den teaminternen Austausch zu fördern, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Zusammenhalt zu stärken.

Konkret war vereinbart worden, dass Einsatzteams einen Anspruch auf einen jährlichen Teamtag bis zu sechs Stunden haben, die Zeit der Teilnahme am Teamtag als vergütete Arbeitszeit gilt, pro Teilnehmer*in bis zu 20 Euro für Aktivitäten zur Verfügung stehen und die inhaltliche Ausgestaltung dieses Tages dem Team obliegt.

Bereits 2016 fiel dieser Teamtag vor dem Hintergrund der schlechten Haushaltslage im Vorjahr dem Rotstift zum Opfer, kaum wieder auf dem Zettel, wurde diese Errungenschaft Opfer der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen, was seinerzeit alle bedauerten.

Dies bestätigte auch eine Umfrage, die der Betriebsrat Anfang 2021 – also nach einem Jahr Pandemie und den damit einhergehenden Folgen – durchgeführt hatte. Die Frage, ob die Teamtage Spass gemacht und den Zusammenhalt gefördert hätten, beantworteten 34,62% mit „stimmt eher“ und 48,08% mit „stimmt völlig“ („stimmt nicht“ 1,92%, „stimmt eher nicht“ mit 15,38%).

Spätestens mit dem Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung zum 01.02.2023 und der Aussetzung der betrieblichen Schutzmaßnahmen durch das Bundesministerium für Gesundheit zum 01.03.2023 war nun eigentlich der Weg frei, diese notwendige, erprobte und beliebte Maßnahme wieder einzusetzen.

Um so verwunderter waren wir, als uns im März 2023 zugetragen wurde, dass diese Maßnahme aus Kostengründen nicht mehr uneingeschränkt wieder eingeführt bzw. fortgeführt werden soll. Die Fortsetzung ist bekannt, wir sprachen darüber auf den Monatsgesprächen im März, April, September, Oktober, November und jetzt auch wieder im Dezember.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Wiedereinsetzung dieser Regelung in ihrer bisherigen Form, sowie eine schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Sachverhalt.

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