Richtung, Neigung, Strömung? Nein! Kollektives Arbeitsrecht!

Zur Frage der Tendenzträgereigenschaft von Assistent*innen – Beschluss des LAG vom 09.08.2016

Wir hatten Mitte August an dieser Stelle bereits davon berichtet, dass das Landesarbeitsgericht Berlin die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 abgewiesen hat. Dieses hatte in ihrem Beschluss festgestellt, dass es sich bei den Assistent*innen von ambulante dienste e.V. entgegen der Ansicht des Arbeitgebers nicht um Tendenzträger handelt.

Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil des Arbeitsgericht in seinem Beschluss vom 09.08.2016 grundsätzlich affirmiert. Es erklärt, dass der angefochtene Beschluss nicht als rechts-fehlerhaft zu betrachten und insofern die Beschwerde des Arbeitgebers zurückzuweisen sei.

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So schlecht wie wir bezahlt werden, können wir gar nicht arbeiten!

Warnstreik bei der Thiem Service GmbH in Cottbus!

„Minilöhne in der Klinik – Wieder ein Warnstreik, wieder eine Servicegesellschaft: Die Thiem-Service GmbH zahlt ihren Beschäftigten nur 9,18 Euro in der Stunde“ titelte die „Junge Welt “ in einem Artikel vom 27.09.2016.

Hintergrund ist ein Warnstreik der Beschäftigten der Thiem Service GmbH, einer Tochtergesellschaft des Carl-Thiem-Klinikums, die für sog. „niederschwellige“ Tätigkeiten im Klinikalltag zuständig sind: Essen reichen, Erledigungen, Begleitungen, Kommunikation…

Die Gewerkschaft ver.di hatte die Thiem-Service GmbH bereits im April 2016 zu Verhandlungen mit dem Ziel aufgefordert, dass die Tarifregelungen aus dem Vertrag mit der Klinik auch in der Servicegesellschaft Anwendung finden sollen.

Am 01.09.2016 hatte die Thiem-Service GmbH nun ein erstes Angebot unterbreitet, welches die ver.di-Tarifkommission als unzureichend ablehnt hatte. In der Folge hatte ver.di die Früh- und Spätschicht der Thiem-Service GmbH für Donnerstag, den 22.09.2016 von 6 Uhr bis 22 Uhr zu einem Warnstreik aufgerufen.

Zum Streik und dessen Hintergründen siehe:

Minilöhne in der Klinik (jw 27.09.2016)

Hohe Beteiligung am Warnstreik (ver.di)

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Telefonische Erreichbarkeit Betriebsrat

Liebe Kolleg*innen,

wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, gibt es im Beratungsbüro West aktuell ein Problem mit der Telefonanlage. Davon ist auch der Betriebsrat betroffen.

Wir sind insofern momentan weder telefonisch noch per Fax erreichbar. Wollt ihr uns eine Nachricht hinterlassen oder Kontakt herstellen, dann nutzt bitte unsere Mailadressen:

 

betriebsrat.ambulante_dienste@web.de / info@betriebsrat-ad.de

Wir werden versuchen, euch zeitnah zu antworten. So bald wir wieder telefonisch erreichbar sein sollten, bekommt ihr Nachricht von uns.

Euer Betriebsrat

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Die Ordnung der Dinge

Blüten des Mitbestimmungsrechts – Betriebsrat bestimmt beim Blumengießen mit, bei der Mülltrennung hingegen nicht…

Ausgangspunkt eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Würzburg war ein Aushang des Arbeitgebers, mit dem er die Mitarbeiter*innen zu größerer Sauberkeit und Ordnung aufforderte.

Er wies darauf hin, dass

  • Persönliche Gegenstände nicht mehr als 10% der jeweils zur Verfügung stehenden Fläche ausmachen dürften.
  • Das Bekleben von Möbeln, Wänden und Glasflächen verboten sei.
  • Mitarbeiter nur einen Arbeitsplatz belegen dürften und Arbeitsplätze, die nicht durch einen Kollegen belegt sind nicht als Ablagefläche missbraucht werden dürften.
  • Die Kommunikation in „Open Space“-Bereichen so zu führen sei, dass benachbarte Kollegen dadurch nicht gestört würden.
  • Die Arbeitsplätze bei Arbeitsende aufgeräumt verlassen werden müssten.
  • Schrankoberseiten in regelmäßigen Intervallen überprüft werden müssten und alles Unnötige zu entfernen sei.
  • Alte, defekte oder nicht mehr benutzte Bildschirme und anderes IT-Equipment abzugeben sei.
  • Der Müll getrennt werden müsse.

Gegen diese Anordnungen ist der Betriebsrat vorgegangen, indem er seine Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend machte und vom Arbeitgeber die Unterlassung der Anord-nungen gefordert hatte. Das Arbeitsgericht hat dem Betriebsrat zum Teil Recht gegeben und folgendermaßen differenziert: Weiterlesen

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Kranke Arbeitswelt – Ethische und sozialkulturelle Perspektiven

Allenthalben ist von einer »neuen Arbeitskultur« die Rede, von »Arbeit 4.0«. »Motivation«, »Produktivität«, »Kreativität« lauten die Keywords. Doch was steckt hinter diesen Etiketten? Die »schöne neue Arbeitswelt« entpuppt sich oft als wenig schön und ­wenig neu. Unter Ökonomisierungs- und daraus resultierendem Leistungsdruck nimmt nicht zuletzt der Angriff auf die Gesundheit zu.

Wolfgang Hien legt die Finger in die Wunden »unserer« Arbeitsgesellschaft. Dabei weist der Autor nach, dass Ziele, Zwecke und Bedingungen der Arbeits­welt, der wir ausgesetzt sind, nicht von »uns«, auch nicht von anonymen Marktgesetzen, sondern von Macht- und Herrschaftsstrukturen und insofern von konkreten Akteuren der Wirtschaftseliten bestimmt werden. Weiterlesen

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The missing link – Fehlzeitenreport 2016

 Arbeit & Ökonomie & Gesundheit

Die Geschäftsführung schrieb in ihrem Schreiben vom 27.07.2016 zur „schwierigen wirtschaftlichen Lage„:

„Zusätzlich ist auch der Krankenstand unverändert sehr hoch. In diesem Jahr gibt es keinerlei jahreszeitliche Schwankungen.

D.h. unabhängig ob Winter, Frühjahr oder Sommer – der Krankenstand in den letzten sechs Monaten ist fast immer konstant. Infolge des hohen Krankenstandes steigen zusätzlich andere Lohnkosten […]“.

Im Protokoll des Leitungsgremiums vom 16.08.2016 ist zu lesen: „Die GF informiert, dass eine Mitarbeiterin, Dipl. Psych. und Statistik Expertin der Beuth Fachhochschule eine statistische Auswertung zur einsatzbezogenen AU im September bearbeiten wird.“ Weiterlesen

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3. Betriebsversammlung 2016 – اجتماع للموظفين

Ankündigung!

3. Betriebsversammlung 2016 in Teilversammlungen

+ Dienstag, 11.10. 14:00 – 17:00 Uhr
+ Mittwoch, 12.10. 14:00 – 17:00 Uhr

Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Aktuelle Infos zur wirtschaftlichen Situation….

Die Geschäftsführung hatte am 27.07. alle Beschäftigten darüber unterrichtet, dass aufgrund einer schwierigen finanziellen Situation zur Absicherung der liquiden Mittel das Factoring wieder in die Wege geleitet werden soll. Am 16.08. informierte sie widerum darüber, mit welchen konkreten Sparmaßnahmen dem Problem begegnet werden soll. Einsparungen soll es vor allem im Bereich Qualifizierung, Assistent*innentreffen etc. geben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Geschäftsführung eingeladen, um über die aktuelle Situation zu berichten und Fragen zum Thema zu beantworten. Weiterlesen

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Rollt die Lawine? …

Tarifabschlüsse oder Kämpfe in den Krankenhäusern?

…lautet der Titel eines Artikels aus der aktuellen Wildcat, den wir an dieser Stelle dokumentieren.

Freiburg, Universitätsklinik, Ende Mai 2016. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für unser Krankenhaus, eine von vier Universitäts-kliniken in Baden-Württemberg erfahre ich aus der Badischen Zeitung.

Rückwirkend zum 1. Mai 65 Euro brutto mehr, ab 1. April 2017 2,35 Prozent und eine Erhöhung des Nachtdienstzuschlags zwischen 0 und 4 Uhr um fünf Prozent. Laufzeit zwei Jahre. Die Azubis sollen in zwei Schritten 40 und 35 Euro mehr bekommen plus einen Tag mehr Urlaub. Ein weiterer Punkt betrifft die Einführung einer neuen Entgeltordnung (EGO) zum 1. Juli 2017, die gerade im Bereich des TVÖD verhandelt wurde.

Es ist bereits die zweite Tarifrunde seit 2014, in der viele KollegInnen »mehr Personal« anstatt nur mehr Geld fordern. Noch immer klafft eine riesige Lücke zwischen den fast schon furchteinflößenden Beschreibungen der Realität in deutschen Krankenhäusern und unseren Versuchen, das Ruder mal wieder herumzureißen: immer wieder Zeitungs-berichte zum Thema, Enthüllungen im Fernsehen, Tote durch Keime, Personalmangel führt u. a. zu mangelnder Hygiene… Weiterlesen

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Gang nach Canossa? Termin am Arbeitsgericht neu terminiert!

Anordnung von Bereitschaftsdiensten in sog. Pflegeausfallzeiten!

Wie bereits hinlänglich berichtet, haben wir Unterlassungsklage gegen die Anordnung von Bereitschaftsdiensten in sog. Pflegeausfallzeiten gestellt. Nach mehrmaligen Terminverschiebungen gibt es nun abermals einen neuen Verhand-lungstermin:

Miittwoch, 21.12.2016 – 10:00 Uhr
Arbeitsgericht Berlin – Magdeburger Platz 1 – 10785 Berlin – Raum 513

Wir werden auf der kommenden Betriebsversammlung davon berichten!

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BV Nachweispflicht AU – oder das Dilemma des Einzelfalles

Das ist das Ergebnis…

Wir haben Ende 2015 mit der Geschäftsführung eine Betriebs-vereinbarung zur Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen, deren zentraler Inhalt in § 4 dieser Vereinbarung forrmuliert ist:

Der Arbeitgeber ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfort-zahlungsgesetz berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen, wenn bei dem/der Beschäftigten in den letzten 12 Monaten in 10 Fällen eine Arbeitsunfähigkeit von jeweils ein bis zwei Tagen vorliegt.

Die Geschäftsführung wird halbjährlich eine solche Auswertung vornehmen. Zur ersten Überprüfung am Stichtag 01.01.2016 fielen fünf Kolleg_innen unter diese Regelung und waren in der Folge von der oben genannten Maßnahme betroffen.

Zur ersten Folgeüberprüfung am 01.07.2016 waren es wieder fünf Kolleg_innen. Zwei Kolleg_innen aus der Erstüberprüfung verbleiben unter der Maßnahme, bei drei wird sie ausgesetzt. Drei Kolleg_innen fallen erstmalig unter diese Maßnahme.

Hintergrund ist, dass diese Auflage, wenn die Anzahl von Kurzzeiterkrankungen von ein oder zwei Tagen im neuen Berechnungszeitraum weiterhin bei 10 und mehr liegt, aufrecht erhalten wird. Umgekehrt muss Beschäftigten diese Auflage erlassen werden, wenn sie dieses Kriterium nicht mehr erfüllen, die Anzahl der Kurzzeiterkrankungen im Berechnungszeitraum also unter 10 liegt. Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Weiterlesen

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