Dienstplanausschuss (DPA)


Der Dienstplanausschuss trifft sich jeden ersten Montag im Monat und behandelt Beschwerden über das monatliche Arbeitsvolumen, über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Er hat das Ziel, eine Benachteiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern sowie Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten. In der Regel lassen sich Stundenausfälle durch eine Absicherung im Einzelfall kompensieren. Meldet euch bei uns!


Update Dienstplanausschuss – Protokollnotiz! (17.06.21)


Der DPA bearbeitet Beschwerden, um Benachteiligungen im Rahmen der aktuellen Dienstplanung zu verhindern. Um für Beschäftigte eine Absicherung für den laufenden Monat zu erwirken, deren Beschwerden erst nach der turnusmäßigen Sitzung eingehen, haben wir nun vereinbart, dass bis zum 15. des laufenden Monats eingehende Beschwerden auf einer Folgesitzung ebenfalls zu prüfen und zu bearbeiten sind [Weiter:]


Newsletter 131: Aktuelles zum Dienstplanausschuss (30.04.21)


Im April hatten wir eine Rekordanzahl an zu behandelnden Einzelfällen. Viele der beschwerdeführenden Assistent*innen konnten mit Hilfe des DPA aktuelle Stundenausfälle durch eine finanzielle Absicherung auf das durchschnittliche monatliche Stundenvolumen kompensieren. Allerdings wurde auch deutlich, dass Stundenverluste häufig mit Erholungsurlaub aufgefangen wurden. [Weiter:]


Schonzeit/Neubeschäftigte auf der Suche nach Arbeit (18.06.20)


Vor dem Hintergrund der Coronapandemie finden aktuell keine Basisqualifikationskurse statt. Eingestellt wird trotzdem. Laut Leitung sei die Personalsituation in der Assistenz insgesamt stabil. Die Kehrseite der stabilen Vermittlungssituation ist der Sachverhalt, dass immer mehr Beschäftigte nicht auf ausreichend monatliche Arbeitsstunden kommen. Das betrifft sowohl neubeschäftigte als auch langjährige Assistent*innen. [Weiter:]


Nach oben spülen – Dienstplanausschuss (DPA) (29.04.20)


Der Dienstplanauschuss ist verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten, eine Benachteiligung von Beschäftigten bei der Dienst-planung zu verhindern sowie Verteilungsgerechtigkeit zu gewähr-leisten. In der Praxis ist es häufig gelungen, in Verabredungen mit der Leitung Abhilfe zu schaffen. Insbesondere ließen sich i.d.R. temporäre Stundenausfälle durch eine Verlängerung des sog. Anspruchs auf Ausfallgeld im Einzelfall kompensieren. [Weiter:]


Formel DPA- Der Dienstplanausschuss (25.10.19)


Der Dienstplanausschuss ersetzt in der Frage eines garantierten monatlichen Arbeitsvolumens nicht die Forderung nach Festver-trägen für Assistent*innen. Er bietet aber im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplangestaltung die Möglichkeit, in Verabredungen mit der Leitung bei aktuellen Problemen Abhilfe zu schaffen und den von Stundenverlust betroffenen Kolleg*innen Zeitaufschub zu ermöglichen. [Weiter:]


Hilfe! Ich komme nicht auf meine Stunden! (25.04.19)


Abgesehen davon können Beschäftigte arbeitsgerichtlich ihren faktischen Arbeitsstundenumfang feststellen lassen, der in der Regel dann als der vereinbarte gilt. Bei einem schleichenden Verlust von Arbeitsstunden muss mensch dies allerdings recht-zeitig tun, da die durchschnittlich gearbeiteten Arbeitsstunden der letzten sechs Monate vom Arbeitsgericht als Grundlage genommen werden. [Weiter:]


Wann, wo, wie und in welchem Umfang ich arbeite… (13.10.16)


Unser Versuch, über Verhandlungen mit der Leitung eine arbeitsvertragliche Alternative zu den existierenden 0-Stunden-Verträgen zu entwickeln, ist ziemlich gegen die Wand gefahren. Das von der Leitung unterbreitete Arbeitsvertragsangebot ist für uns aus arbeitsrechtlicher und -organisatorischer Sicht in zahlreichen Punkten inakzeptabel. [Weiter:]


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