Formel DPA – Der Dienstplanausschuss

Ein Zwischenfazit

Nachdem die Verhandlungen zur Einführung von Arbeitsverträgen mit garantiertem Stundenvolumen für Assistent*innen aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Leitung gescheitert waren, haben wir vor gut drei Jahren eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplanung abgeschlossen, deren zentraler Inhalt die Installation eines Dienstplanausschusses (DPA) ist.

Der Dienstplanausschuss soll Beschäftigten ermöglichen, Beschwerden über das aktuelle monatliche Arbeitsvolumen, eine mögliche Folge der ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit vorzutragen. Der Dienstplanausschuss ist u.a. dazu verpflichtet, diese Beschwerden zu bearbeiten, eine Benachteiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern und eine Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten.

Der  Dienstplanausschuss ersetzt in der Frage eines garantierten monatlichen Arbeitsvolumens und damit Einkommens nicht die Forderung nach Festverträgen für Assistent*innen. Er bietet aber im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplangestaltung die Möglichkeit, in Verabredungen mit der Leitung bei aktuellen Problemen Abhilfe zu schaffen und den von Stundenverlust betroffenen Kolleg*innen Zeitaufschub zu ermöglichen.

Ungeachtet dessen bleibt das Beschwerderecht von Beschäftigten nach §§ 84 und 85 BetrVG von dieser Vereinbarung unberührt. Und vor allem: es wird Situationen geben, wo wir eigentlich nur noch empfehlen können, sich das garantierte monatliche Arbeits-volumen, also den Festvertrag, gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Dies ist aber grundsätzlich eine persönliche Entscheidung im Rahmen des individuellen Arbeits-rechts und durch zahlreiche Faktoren bestimmt, die sich nur im Einzelfall klären lassen. Solltet ihr einen solchen Schritt erwägen, beraten wir euch natürlich gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Praxis des Dienstplanausschusses

In der Anfangszeit nach Installation des Dienstplanausschusses haben sich nur wenige Kolleg*innen an diesen gewandt. Das lag vermutlich weniger daran, dass es keine Anlässe für Beschwerden gegeben hätte, als daran, dass dieser an sich nicht bekannt war und vor allem, dass nicht klar war, inwieweit dieses Werkzeug zur Abhilfe aktueller Probleme beitragen kann. Das hat sich spätestens seit Anfang dieses Jahres geändert.

Inzwischen werden auf den monatlichen Sitzungen regelmäßig mehrere Beschwerden von Kolleg*innen besprochen, Maßnahmen vereinbart, in den Folgesitzungen deren Wirksamkeit überprüft, Maßnahmen verlängert, erweitert und aktualisiert.

Wie eigentlich zu erwarten war, betrifft ein Großteil der Beschwerden das monatliche Arbeitsvolumen. Hintergrund sind oftmals der Verlust von Einsätzen aus den unterschiedlichsten Gründen, also u.U. der kurzfristige Verlust von einem erheblichen Teil des üblichen Arbeitsvolumens.

In der Praxis kristalliert sich einerseits heraus, dass sich temporäre Stundenausfälle durch eine Verlängerung des sog. Anspruchs auf Ausfallgeld im Einzelfall i.d.R. kompensieren lassen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einer Beschwerde beim DPA erhöhte betriebliche Aufmerksamkeitsbereitschaft herrscht.

Im positiven Sinne führt dies zu einer vorrangigen Vermittlung, mit der negativen Konsequenz, im erhöhten Fokus der Betrachtung zu stehen. Was unter anderem bedeutet, dass alle ausgesprochenen Arbeitsangebote, deren Annahme etc. dokumentiert werden (sollen).

Unbefriedigend bleibt die Situation bei Kolleg*innen, die nach Ansicht des Betriebs als schwer vermittelbar gelten, wo es in der Person liegende und/oder betriebliche Ausschlüsse gibt. Das betrifft u.a. Fragen der Gesundheit, des Alters, der Zeitökonomie, der Willfährigkeit und vieles mehr.

Auf der kommenden Betriebsversammlung im Dezember werden wir ausführlicher zum Thema berichten. Ansonsten meldet euch bei uns, wenn ihr Probleme und Beschwerden in diesem Kontext habt.

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