Protokollnotiz
Corona-Hygienezulage
Diese Vereinbarung zur pauschalen Vergütung einer Corona-Hygienezulage wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin – vertreten durch die Geschäftsführung – und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V. – vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n – geschlossen.
Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ausgenommen davon sind nur geringfügig Beschäftigte.
Beschäftigte erhalten im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 für jeden Monat, in dem sie bei ambulante dienste e.V. tätig waren, eine Corona-Hygienezulage im Umfang von 3 Stunden pro Monat.
Die Auszahlung der Corona-Hygienezulage erfolgt für die Monate Januar bis April 2022 mit der Mai-Abrechnung im Juni 2022. Ihr solltet sie jetzt also erhalten haben.