BR-Wahlen 2022 – Erlass des Wahlausschreibens

Erlass zum 11.03.2022

Liebe Kolleg*innen,

der Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrats im Betrieb ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin hat in seiner Sitzung am 09.03.22 den Erlass folgenden Wahlausschreibens zum 11.03.22 beschlossen:

Die Betriebsratswahl findet am Mittwoch, den 11.05.2022 von 10-18 Uhr im Büro des Betriebsrats, Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 in 10829 Berlin statt.

Der Wahlvorstand hat – aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse in ambu-lanten Einsätzen an verschiedenen Einsatzorten – zudem für den Gesamtbetrieb die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) gemäß § 24 Abs. 2 und Abs. 3 WO beschlossen.

Äußerst wichtig ist, dass nur diejenigen Arbeitnehmer*innen wahlberechtigt und wählbar sind, die in die Wählerliste eingetragen sind.

Die Wählerliste und die Wahlordnung liegen in der Einsatzstelle, Urbanstr.100, 10967 Berlin (Montag-Freitag 9-16 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Ebenfalls im Büro des Betriebsrats, Wilhelm-Kabus-Str. 21-35, 10829 Berlin vom 14.03. bis 24.03. montags bis freitags zwischen 11:00-13:00 Uhr und am 25.03. zwischen 11:00-17:00 Uhr in der Sprechstunde des Wahlvorstands oder nach Absprache.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, so können Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse bis spätestens Freitag, 25.03.2022, 17:00 Uhr. Ein verspätet oder nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anfechtung der Betriebsratswahl ausgeschlossen ist, soweit sie darauf gestützt wird, dass die Wählerliste unrichtig ist, wenn nicht zuvor aus demselben Grund ordnungsgemäß Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde. Dies gilt nicht, wenn die anfechtenden Wahlberechtigten an der Einlegung eines Einspruchs gehindert waren.

Der Betriebsrat hat aus 13 Mitgliedern zu bestehen. Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein (§ 15 Abs. 2 BetrVG). In unserem Betrieb sind 48,13 % Frauen und 51,87 % Männer beschäftigt. Daraus folgt, dass dem Betriebsrat mindestens 6 Frauen (Mindestsitze des Geschlechts in der Min-derheit) angehören müssen.

Gewählt werden können nur diejenigen Arbeitnehmer*innen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser gemäß § 14 Abs. 4 BetrVG von mindestens 37 wahlberechtigten Arbeit-nehmer*innen unterzeichnet worden ist (Stützunterschriften). Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein (§ 14 Abs. 5 BetrVG).

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich in Form von Vorschlagslisten vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse des Wahlvorstands eingereicht werden. Der letzte Tag für die Einreichung von Vorschlagslisten ist Freitag, der 25.03.2022 bis 17:00 Uhr.

Es wird empfohlen, bei der Aufstellung von Vorschlagslisten das Geschlecht in der Minderheit, die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungs-arten zu berücksichtigen.

Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe (Wahltag) wird der Wahlvorstand nach § 10 Abs.2 WO die als gültig anerkannten Vorschlagslisten an den gleichen Orten (Büro des Wahlvorstands, Wilhelm-Kabus-Str. 21-35, 10829 Berlin und Einsatzstelle, Urbanstr.100, 10967 Berlin) aushängen wie das Wahlausschreiben.

Die Wahlvorschläge hängen an folgenden Orten bis zum Abschluss der Stimmabgabe aus:

· Wahlvorstand c/o Betriebsrat, Wilhelm-Kabus-Str. 21-35, 10829 Berlin
· Einsatzstelle, Urbanstr.100, 10967 Berlin

Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am:
Mittwoch, 11.05.2022, ab 18:00 Uhr im BR-Büro,
Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 in 10829 Berlin

Für Rückfragen steht der Wahlvorstand in seinen Sprechstunden vom 14.03.22 bis 24.03.22 montags bis freitags von 11:00-13:00 Uhr und am 25.03.22 von 11:00-17:00 Uhr im BR-Büro, Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 in 10829 Berlin zur Verfügung. Telefonisch ist er dort unter 030/69597578 (Telefonnummer des Betriebsrats) zu erreichen.

Ausgehängt am 11.03.2022 – Der Wahlvorstand


Infoblatt Wahlvorstand 11.03.2022


Information des Wahlvorstandes bei ambulante dienste e.V. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Allgemeines

Durch Aushang des Wahlausschreibens am 11.03.2022 ist bei ambulante dienste e.V. die Wahl des Betriebsrats eingeleitet worden. Die wahlberechtigten Mitarbeiter*innen der ambulante dienste e.V. können nun spätestens bis zum 25.03.2022, 17:00 Uhr Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einreichen. Konkret: Sie können Kolleg*innen vorschlagen, die bereit sind, für einen Sitz im Betriebsrat zu kandidieren. Für die Einreichung von Wahlvorschlägen empfiehlt der Wahlvorstand die Verwendung der beiliegenden Vorlage, die im Folgenden noch näher erläutert wird.

Zu wählen sind 13 Betriebsratsmitglieder. Deshalb ist zu empfehlen, dass die Wahlvor-schläge mindestens 13 Bewerber*innen enthalten; besser mehr, denn der Betriebsrat braucht auch Ersatzmitglieder für den Fall, dass gewählte Betriebsratsmitglieder ausscheiden oder sonst verhindert sind.

Die Beschäftigten des ambulante dienste e.V. sind frei in ihrer Entscheidung, wen sie als Kandidat*innen für den Betriebsrat vorschlagen. Voraussetzung ist nur, dass die Mindest-anforderungen für die Gültigkeit der Wahlvorschläge eingehalten werden:

Vorgeschlagen und damit gewählt werden kann nur, wer am Wahltag (= 11.05.22) das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehört. Die Vorgeschlagenen müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur auf dem Wahlvorschlag schriftlich durch Unterschrift bestätigen.

Der Gesetzgeber hat in § 14 Betriebsverfassungsgesetz eine Wertentscheidung dahin-gehend getroffen, dass die Wahl des Betriebsrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber erwartet, dass zur Wahl des Betriebsrates immer mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht werden. Nur dann, wenn nur ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht wird, kommt es zu einer Persönlich-keitswahl. Die Unterschiede werden nachstehend kurz erläutert.

Listenwahl

Es können mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht werden: Beispiel: Ein Teil der Beschäftigten verständigt sich auf die Wahlbewerber*nnen xyz, ein anderer Teil der Beschäftigten auf die Wahlbewerber*innen abc. Sind beide Wahlvorschläge gültig, erscheinen später beide Listen auf dem Stimmzettel. Es können auch weniger als die zu wählenden 13 Betriebsratsmitglieder auf einer eigenen Liste kandidieren (sogar Einzelbewerber*innen).

Entscheidend ist nur, dass alle Wahlvorschläge (Listen) die erforderliche Zahl von mindestens 37 Stützunterschriften beibringen können. Dabei können sich die Kandi-dat*innen auch selbst unterstützen. Der*die Wähler*in hat dann bei der Stimmabgabe am Wahltag nur eine Stimme, er*sie muss sich also für eine der gültigen Listen auf dem Stimmzettel entscheiden.

Bei Listenwahl (= mehrere Wahlvorschläge) ist unbedingt zu beachten, dass die Bewer-ber*innen nur auf einer dieser Listen (Wahlvorschläge) kandidieren können und die Wahlberechtigten nur eine dieser Listen (Wahlvorschläge) durch Unterschrift unter-stützen können!

Nach der öffentlichen Auszählung der Stimmen werden die zu vergebenden Betriebsrats-sitze nach einer bestimmten Berechnungsmethode (Höchstzahlverfahren) entsprechend den auf die einzelnen Listen entfallenen Stimmen auf die Listen verteilt. Das bedeutet, dass bei mehreren Listen in der Regel nur diejenigen Kandidat*innen in den Betriebsrat kommen, die auf den Wahlvorschlägen weiter vorne platziert sind. Diejenigen, die nach dieser Methode nicht unmittelbar einen Sitz im Betriebsrat erhalten, werden zu Ersatz-mitgliedern.

Zu beachten ist ferner, dass die Listenwahl die Persönlichkeitswahl verdrängt. Beispiel: Nach Aushang des Wahlausschreibens wird ein Wahlvorschlag mit z.B. 15 Bewerber*innen eingereicht. Am letzten Tag der Einreichungsfrist wird ein weiterer gültiger Wahlvorschlag von einem Einzelkandidaten eingereicht. Es findet dann in jedem Fall Listenwahl statt!

Persönlichkeitswahl

Bleibt es nach Fristablauf zur Einreichung von Vorschlagslisten bei einem Wahlvorschlag, kann der/die Wähler*in von den Vorgeschlagenen auf dem Stimmzettel so viele Bewer-ber*innen ankreuzen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (bei ambulante dienste e.V. also maximal 13 Betriebsratsmitglieder). Gewählt sind dann diejenigen Bewer-ber*innen, die (unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts) die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die nicht Gewählten werden dann zu Ersatz-mitgliedern.

Unbedingt zu beachten ist, dass die Wahlvorschläge spätestens am 25.03.22 bis 17:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein müssen!!! Nur für den Ausnahmefall, dass bis dahin überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, kann der Wahlvorstand eine Nachfrist setzen!

Für Rückfragen – gegebenenfalls auch zur Erläuterung und Übersetzung von Fragen zum Verfahren – steht euch der Wahlvorstand in seinen Sprechstunden vom 14.03.22 bis 24.03.22 montags bis freitags von 11:00-13:00 Uhr und am 25.03.22 von 11:00-17:00 Uhr im BR-Büro, Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 in 10829 Berlin zur Verfügung.

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