Stundenverluste im laufenden Monat
Im letzten Newsletter schrieben wir, dass in den letzten Monaten erneut zahlreiche Beschwerden von Assistent*innen beim Dienstplanausschuss (DPA) eingegangen sind, die ihr übliches Volumen an monat-lichen Arbeitsstunden nicht erreichten.
Oftmals besteht die Hoffnung, dass es sich zukünftig mit den Arbeitsangeboten wieder verbessern wird. So erreichten uns Beschwerden oft verspätet, verbunden mit der Hoffnung, Stundenverluste auch rückwirkend auffangen zu können.
Der Dienstplanausschuss bearbeitet Beschwerden, um Benachteiligungen im Rahmen der aktuellen Dienstplanung zu verhindern. Aus diesem Grund tagt er üblicherweise am ersten Montag des laufenden Monats. Um für Beschäftigte eine Absicherung für den laufenden Monat zu erwirken, deren Beschwerden erst nach diesem Termin eingehen, haben wir nun mit der Geschäftsführung vereinbart, dass bis zum 15. des laufenden Monats eingehende Beschwerden auf einer Folgesitzung ebenfalls zu prüfen und zu bearbeiten sind.
Protokollnotiz
Ergänzung zu § 5 Abs. 1 BV Dienstplanung Arbeitnehmer*innen
Laut § 5 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung Dienstplanung Arbeitnehmer*innen bilden Arbeitgeber und Betriebsrat einen Dienstplanausschuss, der mindestens einmal monatlich zusammentritt.
Weiter wurde vereinbart, dass sich der Dienstplanausschuss turnusmäßig jeweils am ersten Montag des laufenden Monats zusammensetzt, um die bis dahin eingegangenen Beschwerden von Assistent*innen zu prüfen und zu bearbeiten.
Ergänzend wird hiermit vereinbart, dass gegebenenfalls nach diesem Sitzungstermin bis zum 15. des laufenden Monats eingehende Beschwerden auf einer kurzfristig zu verein-barenden Folgesitzung an den auf den 15. folgenden vier Arbeitstagen ebenfalls zu prüfen und zu bearbeiten sind.
Die sonstigen Regelungen der Betriebsvereinbarung Dienstplanung Arbeitnehmer*innen bleiben von dieser Ergänzungsvereinbarung unberührt.