4. Abteilungsversammlung Assistent*innen Erfahrungsstufe 6

Freitag, 18.10. 13:00 – 16:00 Uhr
Treffpunkt: Im Hof vor dem Ausbildungsraum – Urbanstr. 100 – 10967 Berlin

Liebe Kolleg*innen,

hiermit laden wir euch herzlich zur 4. Abteilungsversammlung der Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 ein.

Nachdem die Geschäftsführung uns im August keine Rückmeldung bezüglich einer angemessenen Kompensation für die Herabgruppierung der AS der Erfahrungsstufe 6 geben konnte, soll dies nun am 18. Oktober geschehen.

Zum Hintergrund:

Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen des LK 32 im Jahr 2018 wurden die Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 von einer besseren Eingruppierung der KR-Tabelle in die schlechtere allgemeine TVL-Tabelle herabgestuft.

Mehr als 70 Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 haben deshalb zum Jahreswechsel einen Protestbrief an die Leitung unterschrieben, der im Rahmen der ersten Abteilungsversammlung im Februar 2019 übergeben wurde.

Auf einer zweiten Abteilungsversammlung im Mai wurde der anwesenden Geschäftsführung nochmals begründet vorgetragen, warum eine Rücknahme der Herabgruppierung gefordert wird.

Alternativ sollte für 2018 die bereitgestellte Geldsumme für eine Sonderzahlung deutlich erhöht werden und die Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 besondere Berücksichtigung finden. Da sich die dauerhafte Einkommensminderung nicht durch eine Einmalzahlung ausgleichen lässt, wurden als weitere Entschädigung für die Schlechterstellung folgende Forderungen für 2019 formuliert:

  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs der Assistent*innen der EF 6 von aktuell 34 Tagen um zwei Tage auf 36 Urlaubstage
  • Entwicklung und Einführung einer regelmäßigen und dauerhaften materiellen Gratifikation der Assistent*innen der EF 6 beispielsweise in Form einer sog. Treue- oder Wertschätzungsprämie
  • Entwicklung von Werkzeugen, die einer immateriellen Wertschätzung langjähriger Beschäftigter adäquat Ausdruck verleihen.

Zu den Forderungen erklärte die anwesende Geschäftsführung, dass sie erst bei Vorliegen der Halbjahresauswertung abschließend dazu Stellung nehmen könne. Vereinbart wurde, dass sie auf dem Monatsgespräch zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat Ende August Rückmeldung geben werde. Dieses Monatsgespräch haben wir mit ca. 20 Kolleg*nnen der Erfahrungsstufe 6 besucht. Auf Grund von Arbeitsüberlastung, so die GF, sah sich diese allerdings noch nicht in der Lage, zu den vorliegenden Forderungen Stellung zu beziehen. Es wurde vereinbart, dies am 18.10.2019 auf einer weiteren Abteilungsversammlung der AS der Erfahrungsstufe 6 nachzuholen.

Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Kommt zahlreich!
Euer Betriebsrat

Die Zeit der Teilnahme an der Abteilungsversammlung einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.

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