La sobrecarga – oder erlasst mir die Last…

Der vorletzte Blogeintrag berichtete von einem Flugblatt, welches über Charakter und Inhalt von Überlastungsanzeigen informierte und dazu aufrief, solche angesichts der desolaten Lage am Arbeitsplatz zu stellen. Ergänzend hier ein paar rechtliche Infos zur Überlastungsanzeige.

Die Überlastungsanzeige

Überlastungsanzeige im Pflegewiki

Eine Überlastungsanzeige ist in der Regel eine schriftliche Information an die Pflegedienstleitung bzw. den Arbeitgeber über Arbeitsbedingungen, die zu Schäden der anderen Vertragspartei – also die Patienten, alten Menschen, etc – führen können bzw. absehbar dazu führen.

Pflegekräfte sind dazu nicht nur berechtigt, sondern allgemein aus dem Arbeitsverhältnis heraus, aber z. B. auch nach § 15 und § 16 des ArbSchG verpflichtet ihren Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Patienten hinzuweisen.

[…] Unbedingt sollte die Art der Überlastung und der Grund ihres Entstehens klar aufgezeigt werden. Der Grund des Organisationsmangels sollte konkret benannt werden. Es ist darauf hin zu weisen, dass Fehler nicht auszuschließen sind und dass um Abhilfe gebeten wird.

Überlastunganzeige bei wikipedia

Falls aufgrund einer Überlastung eine Schädigung der Gesundheit des Arbeitnehmers oder einer anderen Person eintritt, ergibt sich bei Beachtung der vorgenannten Sorgfaltspflicht eine haftungsrechtliche Entlastung des Arbeitnehmers, wenn er nachweislich zuvor unverzüglich eine Überlastungsanzeige erstattet hat. Hat er keine erstattet, trifft ihn möglicherweise ein „Verschulden durch Unterlassen“.

In der Regel sollte eine Belastungsanzeige daher zur Beweissicherung schriftlich (und zwar auf dem Dienstweg, nicht über die Öffentlichkeit) und unverzüglich erfolgen. Besteht die Überlastungssituation (personelle Unterbesetzung, unrealistische Zeitvorgaben) über längere Zeit (z. B. mehrere Monate) fort, ist es sinnvoll, die Anzeige zu wiederholen, da der Arbeitgeber sonst davon ausgehen kann, dass die Überlastung nicht mehr besteht.

Überlastunganzeige_Praxistips_ver.di_b+b

In vielen Branchen wird die „Wirtschaftlichkeit“ von Unternehmen u.a. mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck geprägt.

Aufgrund massiver Überlastung kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.

Eine Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die u.U. personengefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

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