Auf unserer Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge lesen wir regelmäßig: Wir sind seit 1. Janu. 2010 gesetzlich vepflichtet, monatlich die in ihrer Entgeltabr. enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln.
Aha! Zu den Hintergründen und dem aktuellen Stand ein paar Infos!
Zweifel am Ende der Arbeitnehmer-Vorratsdatenspeicherung
Der Bundestag beschloss es am 21.9.2011, der Bundesrat ließ es am 7.11. gewähren: Das Ende von ELENA im Zusammenhang mit dem neuen „Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetz“.
ELENA ist der Name, hinter dem sich die anlasslose Sammlung von umfangreichen Arbeitnehmerdaten verbarg. Monat für Monat sind Arbeitgeber und Behörden dazu verpflichtet, diese Daten einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) zuzuführen, um irgendwann, Jahre später zum Beispiel, zur Überprüfung von Berechtigungen für Sozialleistungen zu dienen – oder auch nicht. Die anlasslose und umfangreiche zentrale Speicherung sensibler Daten ist ein klassisches Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, gegen die Datenschützer, Bürgerrechtler, Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräte seit langer Zeit Sturm laufen
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Stoppt die Vorratsdatenspeicherung- ELENA ist tot, lang lebe ELENA!
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