Für eine gerechte Finanzierung der ambulanten Krankenpflege!
Am 26.04.2014 hatte eine unabhängige Schiedsstelle entschieden, dass die AOK Nordost die Leistungsentgelte in der häuslichen Krankenpflege um insgesamt 12,33 Prozent anheben muss und den Pflegediensten der Wohlfahrtsverbände Nach- zahlungen in Höhe der allgemeinen Lohnentwicklung für die Jahre 2011 bis 2014 zustehen.
Da die AOK Nordost allerdings gegen diese Entscheidung vor dem Landessozialgericht klagt, wurde die Aktion AOK Nordost knallhart gegen Pflege gestartet, u.a. um die Krankenkasse zur Rücknahme der Klage zu bewegen. Weiterlesen