Auswahlkriterien Ausbildung Altenpflege

Betriebsrat und Geschäftsführung hatten im § 13 Qualifizierung der Betriebsver-einbarung Entgeltsystematik vom Oktober 2011 vereinbart, dass der Themenbereich berufliche Qualifikation gesondert nachver-handelt wird.

Dazu wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich u.a. mit den Thema externe Qualifizierungsmöglichkeiten beschäftigt hat. In diesem Rahmen wurde im Herbst 2013 die Möglichkeit von berufsbegleitenden Ausbildungen diskutiert und das Angebot entsprechender Altenpflegeausbildungen beschlossen.

Betriebsrat und Geschäftsführung haben in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung geschlossen, die Zulassungs- und Auswahlkriterien festlegt und das praktische Verfahren für die Ausbildung 2014 regelt und die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.

Vereinbarung von Auswahlkriterien Altenpflegeausbildung 2014

Auswahlkriterien Altenpflegeausbildung

ambulante dienste e.V., vertreten durch die Geschäftsführung und der Betriebsrat, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden, schließen nachfolgende Vereinbarung zur Auswahl von Assistent_innen für die berufsbegleitende Altenpflegeausbildung im Ausbildungszyklus 2014:

1.) Zulassungskriterien zum Personenkreis

Es gelten nachfolgende Voraussetzungen zur Festlegung des Personenkreises, der für die Auswahl zugelassen wird:

Assistent_innen haben ihr Interesse an der Altenpflegeausbildung bis zum 31.10.2013 erklärt und bis zum 12.12.2013 die Erklärung bei ambulante dienste e.V. eingereicht, dass sie ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz aufrechterhalten.

2.) Auswahlkriterien Altenpflegeausbildung

Kriterium Nr. 1: Assistent/in hat im Kalenderjahr 2012 durchschnittlich im Umfang von 2/3 der Regelarbeitszeit Vollzeit von 38,5 Std. gearbeitet, d.h. mindestens 110 Std./Monat.

Kriterium Nr. 2: Wenn Kriterium Nr. 1 erfüllt ist, wird eine Rankingliste nach Betriebs-zugehörigkeit erstellt.

3.) Praktische Umsetzung

3.1 Vergabe Ausbildungsplätze / Zusage

Acht Ausbildungsplätze werden unmittelbar nach Rankingliste vergeben, vier Plätze für das 1. Halbjahr 2014, vier weitere Plätze für das zweite Halbjahr 2014. Die ausgewählten Assistent_innen werden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.

3.2 Absage und Warteliste

Den auf der Rankingliste verbleibenden Assistent_innen wird schriftlich mitgeteilt, dass sie für 2014 keine Zusage erhalten haben, aber auf einer Warteliste geführt werden für den Fall, dass ein Assistent/eine Assistentin mit Zusage in 2014 abspringen oder die Ausbildung abbrechen sollte.

3.3 Rückmeldefrist

Assistent_innen, die eine Zusage erhalten haben, müssen bis zum zu einem vereinbarten Zeitpunkt zum Stand ihres Bewerbungsverfahrens (Bewerbung, Erhalt eines Ausbildungsplatzes etc.) Rückmeldung geben.

3.4 Nachrückverfahren

Sollte ein Ausbildungsplatz in 2014 durch Absage, Nichtantritt oder Abbruch frei werden, so sind die jeweils direkt Nachfolgenden auf der Rankingliste anzufragen, ob sie Interesse an diesem Ausbildungsbeginn haben. Dies gilt auch für Assistent_innen, die für das 2. Halbjahr 2014 bereits eine Zusage haben, wenn zum 1. Halbjahr ein Platz frei werden sollte. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Ausbildungsbeginn erst 2015 möglich ist, wenn die Zusage bereits 2014 erfolgt ist.

4.) Neuausschreibung Ausbildung Altenpflege ab 2015

Mögliche Ausbildungsplätze Altenpflege werden ab 2015 neu ausgeschrieben. Auf Grundlage der dann eingegangenen Bewerbungen wird eine Rankingliste nach den Kriterien des § 2.) dieser Vereinbarung erstellt. Der Bezugszeitraum für die zu ermittelnde durchschnittliche Arbeitszeit ist jeweils das vorhergehende Kalenderjahr.

5.) Berufbegleitende Ausbildung Heilerziehungspflege

Die Ausschreibung einer berufsbegleitenden Ausbildung Heilerziehungspflege bleibt hiervon unberührt.

 

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