In Ergänzung zum Beitrag Coronavirus & Arbeitsrecht haben wir noch Nachträge zum HomeOffice sowie einen Hinweis zur Vergütung abgesagter Veranstal-tungen.
In Bezug auf die Einführung von HomeOffice haben wir bereits deutlich gemacht, dass dies nur in gegen–seitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen eingeführt werden kann. Zu ergänzen ist, dass laut Geschäftsführung bei HomeOffice eine Kostenerstattung erhöhter Strom- und Telefonrechnungen möglich sei. Für die Umsetzung wendet euch bitte an diese.
Des weiteren besteht je nach Einzelfall auch im HomeOffice ein Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Grundsätzlich gilt, dass alle auf Grund der Corona-Pandemie abgesagte verpflichtende Veranstaltungen wie Fortbildungen, Schulungen etc. entsprechend der Planung vergütet werden.
Nach einigem Hin und Her wurde nun doch vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen die Sonderregelung zur telefonischen ärztlichen Krankschreibung bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ist also weiterhin für einen Zeitraum von zweimal sieben Kalendertagen nach telefonischer Anamnese möglich.
Aktuell baut ambulante dienste e.V. ein Notfallteam zur Versorgung mit SARS- CoV 2 infizierter Assistenznehmer*innen bzw. Assistenznehmer*innen in Quarantäne auf. Die hierfür notwendigen FFP2-Schutzmasken etc. konnten inzwischen wohl beschafft werden. Laut Geschäftsführung ist damit eine Versorgung dieser Assistenznehmer*innen möglich.
Dass wir unter solchen Umständen auch abendlich beklatscht werden, ist schön, aber vielleicht doch nicht mehr als das beschwörende Wegklatschen der eigenen Angst vor dem Zusammenbruch des Gesundheitssystems. Selbst dem Medien-Mainstream klingt dieser Applaus ohne eine dauerhafte materielle Aufwertung von Pflegeberufen inzwischen eher zynisch.
Da hört sich eine, wenn auch nur einmalige Pflegeprämie von bis zu 1500 € doch erst mal ganz gut an. Man weiß zwar noch nicht, wer genau in den Genuss dieser Prämie kommen soll – offiziell geht es um den Bereich der Altenpflege, und ob hier die Behindertenassistenz hinzuzählen soll, ist wohl auch noch ungeklärt – noch wie diese Prämie zu bezahlen sei. Immerhin scheint es aber zwischen ver.di und der Pflegekommission der Bundesregierung eine erste Grundverständigung über eine solche Prämie zu geben.
In diesem Sinne: take the money & run. Wir halten euch auf dem laufenden.