Versammeln und bilden

Infos zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Arbeitnehmer*innen in Berlin haben darauf laut Berliner Bildungsurlaubsgesetz einen rechtlichen Anspruch.

Zahlreiche Kurse, Seminare  und Veranstaltungen etc. fallen unter das Kriterium der politischen und beruflichen Weiterbildung. Eine Liste von in Berlin anerkannten Veranstaltungen findest du hier: Bildungsurlaub in Berlin

Die Kosten für die Bildungsveranstaltung als auch für Unterkunft, Anreise etc. müssen von den Teilnehmer*innen selbst getragen werden.

Arbeitnehmer*innen mit weniger als 20.000 € steuerpflichtigem Einkommen im Jahr, die Veranstaltungen in Deutschland wahrnehmen, können gegebenenfalls jedoch 50% der Kosten für die Veranstaltung über die Bildungsprämie erstattet bekommen.

Umfang des Anspruchs

Assistent*innen bei ambulante dienste e.V. haben Anspruch auf 6 Tage im Jahr, Organisationsmitarbeiter*innen in der Regel auf 5 Tage. Die Tage von zwei aufeinander folgenden Jahren können zusammengezogen werden. Die Tage müssen nicht zusammen liegen.

Der Zweijahreszeitraum beginnt ab dem 6. Monat nach Einstellung, und bleibt in diesem Rhythmus, außer für Arbeitnehmer*innen, die vor dem 01.01.1991 eingestellt wurden. In diesem Fall fängt der Zweijahreszeitraum am 01.01.1991 an.

Siehe hierzu: Anspruch auf Bildungsurlaub

Anspruch auf Bildungsurlaub entsteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Da der Bildungsurlaub gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BiUrlG zehn/zwölf Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren beträgt, beginnt dementsprechend der Zwei-Jahres-Zeitraum des § 2 Abs. 1 Satz 1 BiUrlG sechs Monate nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses für dieses und das darauf folgende Kalenderjahr.

Konkret heißt das, dass z.B. bei Arbeitsaufnahme im ersten Halbjahr 2011 der Zweijahreszeitraum 2011/2012 ist, bei Arbeitsaufnahme im zweiten Halbjahr 2012/2013.

Bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem Inkrafttreten des Bildungsurlaubsgesetzes vom 1. Januar 1991 begonnen haben, fängt der Zwei-Jahres-Zeitraum am 01. Januar 1991 an.

Betriebliche Regelungen

Bildungsurlaub muss – wie Erholungsurlaub – beantragt und vom Arbeitgeber gewährt werden. Die Anmeldefrist beim Arbeitgeber beträgt sechs Wochen, und ist per Formular einzureichen.

Ablehnungen sind nur aus dringenden betrieblichen Belangen möglich (z.B. wenn jemand für den Zeitraum als unerlässlich gilt). Wenn die Zeiten mit den Teams abgesprochen sind, sollte eine Verweigerung bei ambulante dienste e.V. jedoch selten begründet werden können. Bei einer begründeten Ablehnung erlischt der Anspruch zudem nicht, sondern verschiebt sich nur entsprechend.

Nach der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung muss dem Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung vorgelegt werden, um den Zeitraum des Bildungsurlaubs im Sinne der Entgeltfortzahlung vergütet zu bekommen.

Noch Fragen?

Weitere Informationen findest du hier.

Ansonsten natürlich – wie immer – bei eurem Betriebsrat:

Telefon: 030/69597578 Mail: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

Weitere Beiträge zum Thema:

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Infos zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub beantragen!

Bildungsurlaub zum Hospizhelfer – Bericht eines Kollegen!

Historischer Exkurs

Übereinkommen 140 der ILO

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1974 völkerrechtlich zur Einführung bezahlten Bildungsurlaubs zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung verpflichtet. Der Bund hat zur Umsetzung dieser Verpflichtung keine Initiative ergriffen. Insofern gibt es keine nationale Gesetzgebung.

Vor dem Hintergrund der Untätigkeit des Bundes haben jedoch zwölf Bundesländer von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 70, 72 Abs. 1, 74 Nr. 12 GG Gebrauch gemacht und Landesgesetze über den Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung erlassen.

 

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