Beiträge zum Jahreswechsel – Protokollnotiz III

Pauschale Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 (Teil II)

Diese Vereinbarung zur pauschalen Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.

Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Mit dieser Protokollnotiz wird in Ergänzung zur Protokollnotiz vom 28.01.2022 zur pauschalen Vergütung von Impfterminen folgendes vereinbart:

Beschäftigte erhalten für eine ab dem 01.06.2022 durchgeführte Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.

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