Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus

Kommen Assistenznehmer*innen ins Krankenhaus und muss i.d.F. persönliche Assistenz dort vor Ort geleistet werden, besteht zur Zeit für AD-Beschäftigte die Auflage, bei Betreten der Einrichtung einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Dieser kann im Unterschied zur sonstigen Assistenztätigkeit nicht als Selbsttest durch Nutzung der betrieblichen bereitgestellten Testsets durchgeführt werden. Der dabei entstehende Aufwand für die Beschäftigten wurde bisher mit 0,5 Stunden pro Test vergütet. Wir haben mir der Geschäftsführung nun vereinbart, dass dieser mit pauschal mit zwei Stunden vergütet wird.

Unabhängig von dieser Vereinbarung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was die Vergütung auch der regelmäßig durchzuführenden Schnelltests vor Schichtbeginn betrifft. Auch wenn die zeitliche Lage nicht mehr in der Form durch den Arbeitgeber bestimmt ist, wie es noch zu Zeiten war, als 30 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort getestet werden musste, stellt es doch einen weitreichenden Eingriff in den Alltag und die Freizeit der Beschäftigten dar.


Protokollnotiz
Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus


Diese Vereinbarung zur pauschalen Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.

Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Sie gilt für Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Assistenzleistungen in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negatives Testergebnisses bei Arbeitsaufnahme (Betreten der Einrichtung) vorlegen müssen.

Mit dieser Protokollnotiz wird folgendes vereinbart:

Beschäftigte, die ab dem 01.09.2022 aus oben genannten Gründen eine entsprechende Bescheinigung organisieren und vorlegen müssen, erhalten pro Test eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.

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