Pauschale Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 (Teil II)
Diese Vereinbarung zur pauschalen Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.
Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Mit dieser Protokollnotiz wird in Ergänzung zur Protokollnotiz vom 28.01.2022 zur pauschalen Vergütung von Impfterminen folgendes vereinbart:
Beschäftigte erhalten für eine ab dem 01.06.2022 durchgeführte Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.