Einsatz von Pflegefachkräften in Isolationseinsätzen
Wir haben mit der Geschäftsführung Zuschläge für Pflegefachkräfte in Isolationseinsätzen als ergänzende Vereinbarung zur Betriebsvereinbarung Assistent*innen im Notfallteam Covid19 vereinbart.
Kern der Vereinbarung ist ein Sonderzuschlag von 50% des Stundenlohns der Stufe 5 der Pflegefachkräfte (Entgeltgruppe 10) auf jede nachweislich vor Ort in Isolationseinsätzen geleistete Arbeitsstunde.
Die komplette Vereinbarung untenstehend im Wortlaut:
Protokollnotiz zum Einsatz von Pflegefachkräften in Isolationseinsätzen
Ergänzende Vereinbarung zur Betriebsvereinbarung Assistent*innen im Notfallteam Covid19 vom 27.10.2020 (mit Wirkung zum 01.05.2020)
§ 1 Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Pflegefachkräfte bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis, insofern sie in Isolationseinsätzen tätig sind. Die in § 3 der Betriebsvereinbarung Assistent*innen im Notfallteam Covid19 vom 27.10.2020 vereinbarten Grundsätze und Ziele gelten auch uneingeschränkt für diese Protokollnotiz.
§ 3 Regelungsinhalt
Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Vergütungsrahmen für die Tätigkeit in Isolationseinsätzen festzulegen. Vor diesem Hintergrund sollen nachweisliche Arbeitszeiten von Pflegefachkräften in Isolationseinsätzen unter der gefahrgeneigten Bedingung einer SARS-CoV-2-Exposition gemäß § 6 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 Satz 1 Betriebsvereinbarung Assistent*innen im Notfallteam Covid19 vergütet werden.
§ 4 Vergütungsanspruch
Grundsätzlich erhalten Pflegefachkräfte bei ihrer Tätigkeit in Isolationseinsätzen ihr Tabellenentgelt gemäß Anlage C des Haustarifvertrages vom 05.03.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus erhalten sie einen Sonderzuschlag von 50% des Stundenlohns der Stufe 5 der Pflegefachkräfte (Entgeltgruppe 10) auf jede nachweislich vor Ort in Isolations-einsätzen geleistete Arbeitsstunde.
Dieser Vergütungsanspruch besteht gemäß der Betriebsvereinbarung Assistent*innen im Notfallteam Covid19 vom 27.10.2020 rückwirkend ab 01.05.2020 .
§ 5 Schlussbestimmungen
Diese Protokollnotiz tritt mit Wirkung vom 01.09.2022 in Kraft.
Sie ist in ihrer Laufzeit an die Laufzeit der Betriebsvereinbarung Assistent*innen im Notfallteam Covid19 vom 27.10.2020 gebunden.
Widerspricht eine Regelung dieser Protokollnotiz höherrangigem Recht, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien dieser Vereinbarung verpflichten sich, die unwirksame Vorschrift durch eine ihr inhaltlich möglichst entsprechend wirksame Vorschrift zu ersetzen.