Trostplaster statt Sonderzahlung!

Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2018 kündigte die Geschäftsführung an, dass sie bei einem positiven Betriebsergebnis 2018 in der ersten Hälfte 2019 an alle Beschäftigten eine Sonderauszahlung ausschütten werde. Sie erklärte, dass sie sich damit bei den Beschäftigten für die Unterstützung in den Zeiten der drohenden Insolvenz bedanken wolle.

Wir begrüßten das natürlich und versprachen uns auf Grund des positiven Betriebsergebnisses viel – insbesondere auch eine Entschädigung für die Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6, die von der Tarifanpassung 2018 kaum profitierten.

Anfang 2019 bestätigte die Geschäftsführung das positive Betriebsergebnis von 630.000 €. Davon sollen 500.000 € in die Betriebsmittelrücklagen gehen und 130.000 € als Sonderzahlung an die Beschäftigten.

Die Geschäftsführung lehnte unsere Forderung ab, einen größeren Betrag an die Beschäftigten auszuschütten. Warum muss eine Betriebsmittelrücklage in so kurzer Zeit aufgestockt werden? Warum ist der Betrieb so viel wichtiger als die Mitarbeiter*innen, die ihn tragen?

In der Zwischenzeit konkretisierten die Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 ihre Forderung nach Rücknahme der Rückgruppierung. Alternative Vorschläge nach mehr Urlaub, Gratifikation und Wertschätzung blieben bisher unbeantwortet.

Ende Juli 2019 wurden wir alle endlich von der „großzügigen“ Sonderzahlung „überrascht“. Auch wenn sich die Eine oder der Andere über einen kleinen Geldbetrag freuen wird, Fakt ist, dass die Sonderzahlung nichts mit Urlaub zu tun hat. Die Sonderzahlung ist eine einmalige Zahlung von Geld, wovon nach Steuerabzug nicht viel übrig bleibt.

Unserer Ansicht nach wäre es dem Betrieb finanziell möglich gewesen, bestimmte Entgelterhöhungen auch dauerhaft einzuführen.

Euer Betriebsrat

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