Klagen, Verhandlungen, Beschwerden, Kündigungen – Alltag!

3. Betriebsversammlung 2018
in Teilversammlungen

Mittwoch, 10.10. 15:00-18:00 Uhr
Freitag, 12.10. 11:00-14:00 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Liebe Kolleg*innen,

hiermit laden wir Euch herzlich zur dritten Betriebsversammlung des Jahres 2018 ein.

Der im Mai neu gewählte Betriebsrat findet sich weiterhin zusammen, und die neuen Mitglieder sind mittlerweile vom teilweise schockierenden Alltag eingeholt. Wir möchten Euch Beispiele darstellen von ungerechtfertigten Kündigungen, zähen Verhandlungen mit der Geschäftsführung, erfolgreichen Beschwerden, gerechtfertigten Klagen, fehlgeplanten Stunden. Hier erfahrt Ihr alles, was Ihr schon immer mal (nicht) wissen wolltet.

Wie auch auf der letzten Betriebsversammlung wird es eine Kleine Schule Arbeitsrecht geben: Infos zum Bildungsurlaub und zum innerbetrieblichen Fortbildungsprogramm. Die gelegentlich notwendige Frage „Wie komme ich aus dieser Schicht heraus?“ wird endgültig beantwortet. Wir erklären, wie der Dienstplanausschuss funktioniert, was eine D-Liste ist und wie man wieder von ihr herunterkommt.

Die ver.di-Mitglieder im Betrieb haben eine Tarifkommission gewählt, die Ihre Arbeit schon aufgenommen hat. Einige Mitglieder werden über den aktuellen Stand des Tarifprozesses berichten. Mitte Oktober wird es darum gehen, Forderungen zu entwickeln. Bei der Betriebsversammlung wird es eine Möglichkeit für alle Anwesenden geben, sich und ihre Belange einzubringen.

Wir freuen uns auf Euch,

Euer Betriebsrat

Betriebsrat c/o ambulante dienste e.V.
Wilhelm-Kabus-Str. 21-35 – 10829 Berlin
Tel: 030/69597578 – Fax: 030-85993606
betriebsrat.ambulante_dienste@web.de
http://betriebsrat-ad.site36.net

Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß §42 Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem/r möglich sein, eine der beiden Termine wahrzunehmen. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gilt nacht § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.
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