Arbeitsverträge mit Arbeitszeitkonten für alle Assistentinnen, die das wünschen….
Liebe Kolleg_innen, ihr habt dieses Schreiben ja bereits per Post erhalten, aber wenn es jemand verloren gegangen sein sollte, oder ihr es nochmals in elektronischer Version wünscht, bitte schön!
Antwort auf das Schreiben der Geschäftsführung und des Vorstandes vom 08.04.2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Brief der Leitung vom 8.4.15 fällt auf, dass an keiner Stelle von einem Motiv des Betriebsrates, an keiner Stelle von einem Vermittlungs- oder Verhandlungsangebot der Leitung, an keiner Stelle von eigenem Handeln die Rede ist. Es wirkt so, als seien Verein und Betrieb ambulante dienste e.V. Opfer eines irrational agierenden Betriebsrates.
Seit 2005 gibt es den Betriebsrat und er hat nie so verantwortungslos gehandelt, wie hier zum wiederholten Mal unterstellt. Folgte man der Logik ihres Briefes, wären wir der einzige Betriebsrat der handlungsmächtiger ist als die Betriebsleitung selbst.
Zu den Behauptungen im Einzelnen:
Es ist richtig, dass der Betriebsrat Neueinstellungen widersprochen hat, nachdem er vergeblich immer wieder die Aussetzung von Ausbildungskursen und die Erarbeitung neuer Arbeitsverträge gefordert hatte. Die Gründe dafür sind: Altbeschäftigte haben nicht genug Stunden; befristet Beschäftigte erhalten keine Verlängerung, Neubeschäftigte fluktuieren sehr stark, weil sie zu wenige Stunden bekommen und ihre Arbeitsbedingungen erschwert sind. Zu diesem Widerspruch haben wir das Recht und als gesetzliche Interessensvertretung der Beschäftigten auch die Pflicht.
Die Leitung wollte einem Verfahren gegen diese Widersprüche ausweichen und erklärt deshalb die Assistentinnen zu Tendenzträgern. In diesem Fall muss sie den Betriebsrat nicht um Zustimmung zur Einstellung fragen. Sie muss nicht, aber sie könnte trotzdem. Es hätte ihr frei gestanden, obige Fragen im Verfahren zu klären, egal ob es sich bei den Assistentinnen um Tendenzträger handelt oder nicht.
Da die Geschäftsführung nun nicht mit dem Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht diskutieren wollte, hatten wir nur zwei Möglichkeiten:
1. Es hinzunehmen, vergeblich widersprochen zu haben und nichts zu tun wie seit vielen Jahren oder
2. Ein Verfahren zur Bestreitung der Tendenzträgereigenschaft und Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates anzustreben.
Unsere Klage wurde beim Arbeitsgericht zugelassen und ist insofern nicht willkürlich, wie es der Brief der Leitung suggeriert. Der § 101 des Betriebsverfassungsgesetzes, auf dessen Grundlage die Rücknahme der Einstellungen erstritten werden soll, kann unsererseits nicht einfach um die Zwangsgeldandrohung gekürzt werden. Man klagt auf Grundlage eines Gesetzes, nicht auf der Grundlage der Hälfte des Gesetzes. Dort heißt es:
„Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme (hier die Einstellung) nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrates vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.“
Erstens gibt es noch gar keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung. Und zweitens wird ein Zwangsgeld erst fällig, wenn sich ad dann nicht an das Urteil hält, das im August gesprochen wird. Warum schreibt die Leitung jetzt schon, dass sie sich nicht an das Urteil halten wird und zahlungspflichtig werden will? Wie soll man jemanden einschätzen, der jetzt schon sagt, dass er sich nicht an den Richterspruch halten will und dafür auch noch dem Betriebsrat die Schuld gibt?
Entgegen der Stimmungsmache der Leitung wegen etwaiger Entlassungen von Neueingestellten – mit denen wir reden und die unsere Motive gut verstehen (!) – geht es uns um die Verbesserung der arbeitsvertraglichen Bedingungen aller Beschäftigten. Das Prinzip „jeden Monat ein neuer Kurs“ – „jeden Monat Neueinstellungen“ muss aufhören.
Ohne den Betriebsrat direkt angesprochen zu haben, fordert die Leitung den Betriebsrat mit diesem diskreditierenden Brief an Dritte dazu auf, die Klage zurück zu ziehen. Diese Dritten sind alle Beschäftigten, alle Mitglieder sowie alle Kunden von ambulante dienste e.V. Wir halten das für eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Betriebsratsarbeit und werden entsprechende rechtliche Schritte prüfen.
Existierende Besorgnisse, Arbeitszeitkonten würden zur Einschränkung in der Lebensgestaltung von Assistenznehmerinnen führen oder gewünschte Flexibilität der Assistentinnen beeinträchtigen, halten wir für unbegründet. In vielen Betrieben, auch in Assistenzbetrieben, gibt es selbstverständlich funktionierende Arbeitszeitkontenmodelle. Das ist keine Zauberei und kann im Gegenteil die erwünschte Flexibilität weiterhin sicher stellen.
Wenn die Leitung die Befürchtungen aus ihrem Schreiben ernst meint, ist nicht zu verstehen, warum sie kein Gesprächsangebot an den Betriebsrat macht. Wenn sie sich jedoch sicher ist, im Recht zu sein, hätte sie auch nichts zu befürchten.
Ziel scheint es zu sein, innerbetrieblichen Druck auf die Entscheidungen des Betriebsrates auszuüben, um von vornherein Gespräche über alternative Arbeitsvertragsmodelle unmöglich zu machen.
Der Geschäftsführung ist bekannt, dass der Betriebsrat zu Gesprächen, zur Aussetzung von Maßnahmen und mehr bereit ist unter der Bedingung, dass ernsthafte und zielgerichtete Verhandlungen zur Erarbeitung alternativer Arbeitsverträge für die Assistentinnen aufgenommen werden.
Euer Betriebsrat