Der BR fordert: Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro

Wir dokumentieren einen Brief, den wir gestern an die Geschäftsführung gesendet haben. Weitere Infos dazu in Kürze.

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Inflationsausgleichsprämie von 1000 €

Mit diesem Schreiben wollen wir nochmals auf unsere auf der letzten Betriebsversammlung im Dezember bereits vorgetragenen Forderung einer Inflationsaus-gleichsprämie von 1000 € aus betrieblichen Mitteln zurückkommen.

Teil dieser Forderung ist auch eine zeitnahe Umsetzung, da die durch die galoppierende Inflation entstehenden Mehrausgaben insbesondere bei Energie und Lebensmitteln ja bereits jetzt und nicht in einer fernen Zukunft anfallen. Wir würden es begrüßen, wenn wir bereits auf dem Monatsgespräch am kommenden Freitag über unser Anliegen sprechen könnten.

Zur inhaltlichen Begründung:


Preissteigerungen & Inflation


Wie bereits ausgeführt lag die Inflationsrate gemäß Verbraucherpreisindex im Oktober bei 10,4 % (bereinigt bei 11,6%) im Vergleich zum Vorjahresmonat. Laut Pressemitteilung vom 09.02.2023 wird sie im Januar 2023 voraussichtlich 8,7% (bereinigt 9,2%) betragen. Sie liegt damit über dem Jahresdurchschnitt 2022 von 7,9% und bleibt insofern also weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

Von den Preissteigerungen überproportional betroffen sind grundlegende Waren und insofern auch Menschen mit geringem Einkommen:

Die Preise für Energieprodukte lagen im Oktober 2022 trotz der Entlastungsmaßnahmen um 43,0% über dem Niveau des Vorjahresmonats. Sie liegen aktuell weiterhin bei 24,4%.

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Oktober 2022 um 20,3% gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit lag der Preisanstieg fast doppelt so hoch wie die Gesamtteuerung. Insgesamt hat sich der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im gesamten Jahr 2022 sukzessive verstärkt und liegt jetzt im Januar 2023 bei 20,7% über dem Vorjahresmonat.


Entlastungszahlungen & Prämien


Dem gegenüber fallen die Entlastungen deutlich spärlicher aus: die pandemiebedingten Sonderzahlungen waren einmalig und lagen in den dadurch entstandenen Mehrbelastungen begründet, die Erhöhung der Tabellenentgelte von 2,8% gemäß Änderungstarifvertrag bleibt in dieser Hinsicht ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die Energiepreispauschale gemäß § 112 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von pauschal 300 € war durch die Teuerungsrate in der Regel bereits ausgegeben, bevor sie überhaupt auf dem Konto der Beschäftigten gelandet war.


Tarifverhandlungen 2023


Am 11.10.2022 haben ver.di und Andere die Tarifforderungen für die Verhandlungen im öffentlichen Dienst vorgestellt: für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wird eine Anhebung der Einkommen um 10,5%, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten gefordert. Laut Pressemitteilung von ver.di vom 24.01.2023 ist die erste Runde der Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt worden. Die zweite Runde findet am 22./23.02.2023, die dritte Runde vom 27. – 29.03.2023 in Potsdam statt. Mit einem zeitnahen Abschluss ist insofern nicht zu rechnen.


Inflationsausgleichsgesetz & Drittes Entlastungspaket


Das Bundeskabinett hat am 14.11.2022 ein Inflationsausgleichsgesetz beschlossen, der Bundesrat am 25.11.2022 zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet u.a. eine Anpassung der Einkommenssteuertarife für 2023 und 2024, eine Erhöhung des Grundfreibetrags und Erhöhungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Laut Prognosen ist zu erwarten, dass im Jahr 2023 Beschäftigte dadurch durchschnittlich nicht einmal 200 Euro/Jahr mehr in der Tasche haben werden.

Weiter wurde zum Jahresende 2022 vom Bundestag ein drittes Entlastungspaket verabschiedet, welchem der Bundesrat ebenfalls zugestimmt hat. Dieses sieht u.a. die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 € bis Ende 2024 vor.

Laut uns vorliegenden Informationen soll es eine Protokollnotiz der Kommission 131 des Landes Berlin zu einer möglichen Einmalzahlung aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung geben. Darin ist festgehalten, dass wenn im Jahre 2023 eine Inflationsausgleichsprämie durch die Tarifparteien vereinbart wird, diese auch in entsprechender Höhe refinanziert werden soll.


Betriebliche Rahmenbedingungen


Nach der finanziell schwierigen Phase 2015-2017, in der der Betrieb zum Teil rote Zahlen schrieb, hat sich die finanzielle Situation auch mit Unterstützung der Beschäftigten nachhaltig stabilisiert. Nach den Vergütungsverhandlungen und der in Anlehnung an den TVL Berlin erfolgten Erhöhung der Entgelte ab 2018 entstand eine wirtschaftlich stabile Situation, die mit Abschluss des Haustarifvertrages vom 05.03.2020 nochmals deutlich befördert wurde. Seitdem gibt es in der Regel Jahresabschlüsse mit einem siebenstelligen Plus im Vergleich zur Etatisierung. So konnte der Betrieb nach und nach seine Rücklagen aufstocken und muss seit einiger Zeit auch nicht mehr auf das factoring zurückgreifen, das früher zur Vorfinanzierung der Zahlungsverpflichtung gegenüber den Beschäftigten notwendig war.

Vor diesem Hintergrund sehen wir neben den berechtigten Ansprüchen der Beschäftigten auch den finanziellen Spielraum, eine zusätzliche betriebliche Inflationsprämie von 1.000 € zeitnah – also im ersten Halbjahr 2023 – auszuschütten. Diese Prämie ist als zusätzliche betriebliche Prämie zu einer möglichen Inflationsausgleichsprämie aus dem dritten Entlastungspaket zu verstehen, deren Verhandlung nach aktuellem Stand den Tarifparteien obliegt.

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