Protokollnotiz: Vergütung von Impfterminen

Wir hatten im Dezember neben der pauschalen Vergütung der Testzeiten und der Wiedereinführung einer sog. Hygienezulage durch die pandemiebedingten Mehrbelastungen auch die pauschale Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 gefordert. Zum letzten Punkt haben wir uns mit der Geschäftsführung verständigt und eine entsprechende Protokoll-notiz niedergelegt.


Protokollnotiz
Pauschale Vergütung der Wahrnehmung von
Impfterminen gegen SARS-CoV-2


Diese Vereinbarung zur pauschalen Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.

Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Mit dieser Protokollnotiz wird folgendes vereinbart:

1.) Beschäftigte, die bis zum 31.12.2021 zweimal geimpft waren, erhalten eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.

2.) Beschäftigte erhalten für eine durchgeführte Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.

3.) Beschäftigte, die ab dem 01.01.2022 zweimal geimpft sind, erhalten eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.

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