Wir hatten im Dezember neben der pauschalen Vergütung der Testzeiten und der Wiedereinführung einer sog. Hygienezulage durch die pandemiebedingten Mehrbelastungen auch die pauschale Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 gefordert. Zum letzten Punkt haben wir uns mit der Geschäftsführung verständigt und eine entsprechende Protokoll-notiz niedergelegt.
Protokollnotiz
Pauschale Vergütung der Wahrnehmung von
Impfterminen gegen SARS-CoV-2
Diese Vereinbarung zur pauschalen Vergütung der Wahrnehmung von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.
Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V. in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Mit dieser Protokollnotiz wird folgendes vereinbart:
1.) Beschäftigte, die bis zum 31.12.2021 zweimal geimpft waren, erhalten eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.
2.) Beschäftigte erhalten für eine durchgeführte Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.
3.) Beschäftigte, die ab dem 01.01.2022 zweimal geimpft sind, erhalten eine pauschale Vergütung von zwei Stunden.