Betriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen

Aus 3 mach 1 plus 1

Laut § 20 Abs. 2 Haustarifvertrag ist für Jubiläumszuwendungen Näheres in einer Betriebsvereinbarung geregelt, welche – sofern erfolderlich – redaktionell anzupassen ist. Was nun geschehen ist.

Wir haben die Regelungen aus der Betriebs-vereinbarung Entgeltsystematik sowie der beiden ergänzenden Vereinbarungen (1/2) zusammengeführt und mit der Geschäftsführung ein paar Verbesserungen verhandelt (siehe hier:)

So gibt es den Warengutschein jetzt bereits nach 5 statt nach 10 Jahren Betriebs-zugehörigkeit, nach 10 Jahren dafür eine Sonderzulage in Höhe von 150 Euro. Nach 15 Jahren gab es bisher nichts, jetzt eine Sonderzulage von 260 Euro. Die Sonderzulagen nach 25, 35 und 45 Jahren Betriebszugehörigkeit haben sich von 150 auf 260 Euro erhöht. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2022.


Novellierung § 8 Jubiläumszuwendungen der BV Entgeltsystematik vom 27.10.2011 und ergänzende Vereinbarungen zu § 8 BV Entgeltsystematik nach Abschluss Haustarifvertrag vom 05.03.2020 in der Fassung vom 27.04.2020


Betriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen


§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich

(1) Die Betriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und den Vorstand und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den*die Betriebsratsvorsitzende*n, geschlossen.

(2) Sie gilt für alle Arbeitnehmer*innen bei ambulante dienste e.V.

§ 2 Rechtsquellen

(1) Diese Betriebsvereinbarung erfolgt auf Grundlage § 20 Abs. 2 Haustarifvertrag (HTV), in dem bestimmt ist, dass Näheres in einer Betriebsvereinbarung zu regeln ist und bestehende Regelungen redaktionell anzupassen sind.

(2) Der Inhalt dieser Betriebsvereinbarung bestimmt sich aus den getroffenen Verein-barungen aus § 8 der BV Entgeltsystematik vom 27.10.2011, den diesen ergänzenden Vereinbarungen aus 2015 und 2018 und aktuellen Ergänzungen.

§ 3 Gratifikationen

Alle Beschäftigten erhalten nachfolgende Jubiläumsgratifikationen:

5-jähriges Betriebsjubiläum

Beschäftigte erhalten als Anerkennung zum 5-jährigen Betriebsjubiläum einen Waren-gutschein in Höhe von 20 Euro. Die Art des Warengutscheins wird von beiden Parteien einvernehmlich festgelegt.

10-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 150 Euro

15-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro

20-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro
  • Sonderurlaub im Jubiläumsjahr von 3 Urlaubstagen

25-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro

30-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro
  • Sonderurlaub im Jubiläumsjahr von 3 Urlaubstagen

35-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro

40-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro
  • Sonderurlaub im Jubiläumsjahr von 3 Urlaubstagen

45-jähriges Betriebsjubiläum

  • Sonderzulage in Höhe von 260 Euro

§ 4 Rechtsausschluss

Die sonstigen Regelungen aus dem Arbeitsverhältnis bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

§ 5 Inkrafttreten und Laufzeit dieser Vereinbarung

(1) Die Betriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen tritt am 01.01.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.

§ 6 Kündigung und Nachwirkung

(1) Die Betriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres 2023.

(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Betriebsvereinbarung Jubiläums-zuwendungen eine Nachwirkung hat. Sie wirkt nach, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird.

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