Betriebsversammlung
Videokonferenz in Teilversammlungen
+ Montag, 12.04. 11:00 -14:00 Uhr
+ Mittwoch, 14.04. 14:00-17:00 Uhr
Liebe Kolleg*innen,
auch wir sind es müde … Jitsi- und Zoom-Müdigkeit … lärmende Kinder im Treppenhaus … brüllende Mitbewohner im Homeoffice nebenan … Atmen wie durch einen Staub-saugerbeutel … jeden Tag neue Gutachten … jeden Tag andere Bewertungen … neue Desinfektionsmittel klebrig wie Korruption … Telefonkonferenzen und U-Bahngedrängel … Händewaschen statt Urlaubspläne … zero covid, no covid, low covid … politische Profilierungen anhand der Krise … kurzfristig sehr viel Geld wo langfristig keines war … Generationenkonflikt und Freundesstreit unter dem Zeichen des Äskulapstabs … wo soll das noch hinführen?
Zur nächsten Betriebsversammlung, es hilft nichts …
Anmeldung zur Versammlung
Da wir die Beteiligung aus praktischen Gründen möglichst gleichmäßig verteilen wollen und wir aus Datenschutzgründen den link zum Konferenzraum nur auf Anmeldung wenige Tage vorher zuschicken können, müssen wir auf einer Anmeldung bestehen. Eventuell werden wir um die Wahrnehmung des alternativen Termins bitten.
Anmeldung zur Videokonferenz bis 05.04.2021 mit Klarnamen, Telefonnummer und Mail-Adresse per e-mail unter: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de
Themen der Versammlung
1.) Der Betrieb, seine Assisten*innen und Ich. Kommunikation im Team.
Nicht erst seitdem pandemiebedingt im letzten Jahr viele Teamtreffen ausgefallen oder ins Virtuelle verlegt worden sind, haben sich Art und Weise wie wir im Betrieb kommunizieren und als Teams zusammenkommen verändert. Als Einstieg in das Thema haben wir der Einladung eine Umfrage beigefügt (auch online abzurufen: Umfrage).
2.) Rund um Corona
Ihr fragt, wir hören zu und geben Antwort.
3.) Pandemische Personalpolitik
Von zu wenig bis zu viel Arbeit und kontinuierlichen Neueinstellungen.
4.) Tarifkommission
Nach dem Haustarifvertrag ist vor dem Haustarifvertrag. Die Tarifkommission gibt einen Ausblick.
5.) AG sexualisierte Gewalt
Die AG arbeitet sich voran. Wir berichten und haben jetzt viele Fragen an euch.
Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem*r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen gilt nach § 44 Abs. 1 Betriebsver-fassungsgesetz als Arbeitszeit.