Alle vier Jahre ist es wieder so weit…
Der Betriebsrat stellt fest, dass seine Amtszeit am 31.05.2018 enden wird. Gemäß § 16 Abs. 1 BetrVG hat er spätestens zehn Wochen vor Ablauf dieses Termins einen aus mindestens drei Wahlberechtigten beste-henden Wahlvorstand und eine/n von ihnen als Wahlvorstandsvorsitzende/n zu bestellen. Der Betriebsrat kann auch einen größeren Wahlvorstand bestellen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durch-führung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern bestehen.
Aus diesem Grund beschließt der Betriebsrat:
- Der Wahlvorstand besteht aus fünf Wahlberechtigten.
- Zu Mitgliedern des Wahlvorstands werden Michael Brauns, Johanna Harbeck, Ignatz Farwick, Siegmar Steinhauer, Bärbel Töpfer bestellt.
- Als Vorsitzender des Wahlvorstands wird Michael Brauns, als seine Stellvertreterin Johanna Harbeck bestellt.
Die Geschäftsführung des Betriebs als auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften wurden über die Bestellung des Wahlvorstands unterrichtet.
Bei der Geschäftsführung wurde bereits die erforderlichen Auskünfte zur Erstellung der Wähler*-innenliste angefordert.
Zur Erstellung der Wähler*innenliste benötigt der Wahlvorstand entsprechend § 2 Abs.2 WO die vollständige Aufstellung aller volljährigen im Betrieb Beschäftigten u.a. getrennt nach Geschlechtern und des jeweiligen Eintrittsdatums in den Betrieb.
Weiterhin die Aufstellung derjenigen Beschäftigten, die die Geschäftsführung als leitende Angestellte bertrachtet. Der Wahlvorstand behält sich vor, in Zweifelsfällen zur Klärung der Arbeitnehmereigenschaft, der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit der Beschäftigten Einblick in Stellenbeschreibungen, Organigramme etc. zu nehmen.