Vereinbarung Praktikant*innenvergütung
In Ergänzung zu § 4 Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011
Die Vereinbarung in (zentralen) Auszügen:
§ 2 Einsatz von Praktikant*innen und Prakti-kant*innenvergütung
Praktikant*innen werden nicht im Rahmen von regulären Arbeitsplätzen eingesetzt, sondern ausschließlich zusätzlich.
Praktikant*innen, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Hochschulstudiums ein Praktikum im Umfang von mindestes 3 Monaten bei ambulante dienste e.V. absolvieren, erhalten ein pauschales Praktikantenentgelt in Höhe von 500,- € monatlich.