Anhörungstermin am 09.08.2016: Landesarbeitsgericht Berlin bestätigt Urteil des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, ist ambulante dienste e.V. in die Beschwerde gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.01.2016 gegangen, welches in ihrem Beschluss u.a. festgestellt hatte, dass es sich bei den Assistent*innen von ambulante dienste e.V. entgegen der Ansicht des Arbeitgebers nicht um Tendenzträger handelt.
Das LAG Berlin hat nun die Beschwerde des Arbeitgebers (ambulante dienste e.V.) abgewiesen. Die schriftliche Beschlussfassung des LAG Berlin liegt noch nicht vor. Sowohl mögliche juristische als auch innerbetriebliche Reaktionen des Betriebes bleiben abzuwarten. Wir werden euch über den schriftlichen Beschluss und den weiteren Fortlauf in Kenntnis setzen.