Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Entgelte – Grundlöhne und Zuschläge – der Beschäftigten um 17,42% wurden nun auch die Pauschalen in der Rufbereitschaft entsprechend angepasst.
In § 2 Abs. 3 der Vereinbarung wurden die Entgeltgruppen entsprechend der Neuein-gruppierung der Pflegefachkräfte abgepasst.
§ 2 Abs. 5 zur Vergütung der Honorar-mitarbeiter_innen in der telefonischen Rufbereit-schaft wurde gestrichen. Diese wird zukünftig ausschließlich mit Beschäftigten des Betriebes besetzt.
Die aktualisierte Fassung der ergänzenden Vereinbarung zu Rufbereitschaftsdiensten findest du hier