Update – Ergänzende Vereinbarung Rufbereitschaftsdienste

Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Entgelte – Grundlöhne und Zuschläge – der Beschäftigten um 17,42% wurden nun auch die Pauschalen in der Rufbereitschaft entsprechend angepasst.

In § 2 Abs. 3 der Vereinbarung wurden die Entgeltgruppen entsprechend der Neuein-gruppierung der Pflegefachkräfte abgepasst.

§ 2 Abs. 5 zur Vergütung der Honorar-mitarbeiter_innen in der telefonischen Rufbereit-schaft wurde gestrichen. Diese wird zukünftig ausschließlich mit Beschäftigten des Betriebes besetzt.

Die aktualisierte Fassung der ergänzenden Vereinbarung zu Rufbereitschaftsdiensten findest du hier

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