Ergänzende Vereinbarungen Teil I
Eingruppierung Pflegefachkräfte
Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde sich diese Woche auf eine neue Eingruppierung der Pflegefachkräfte geeinigt. Die Vereinbarung im Wortlaut:
Zusatzvereinbarung zur Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011
Eingruppierung Pflegefachkräfte Entgeltgruppe 5b
§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
(1) Die Vereinbarung Eingruppierung Pflegefachkräfte Entgeltgruppe 5b wird zwischen ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführung und den Vorstand und dem Betriebsrat des ambulante dienste e.V., vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/n, geschlossen.
§ 2 Entgeltgruppe 5a und 5b
(1) Entgeltgruppe 5 wird erweitert und eine neue Entgeltgruppe eingefügt. Die Eingruppierung der Pflegefachkräfte erfolgt entweder in die Entgeltgruppe 5a Pflegefachkraft (bisher 5, analog TVL KR-Anwendungstabelle Entgeltgruppe 8a) oder 5b Pflegefachkraft mit Praxisanleitung (analog TVL KR-Anwendungstabelle Entgeltgruppe 9b) entsprechend der Anlage Eingruppierung Pflegefachkräfte ab 01.05.2015 zu dieser Zusatzvereinbarung.
(2) Bei Einstellung von Pflegefachkräften nach dem 01.06.2015, werden diese ebenfalls direkt in die höhere Entgeltgruppe 5b eingruppiert, wenn sie bereits über eine Ausbildung zum/zur Praxisanleiter/in verfügen oder wenn sie sich verpflichten, die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter/in aufzunehmen und innerhalb von 24 Monaten abzuschließen.
(3) Die Eingruppierung erfolgt entsprechend für examinierte Altenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung.
§ 3 Schlussbestimmungen
(1) Die Vereinbarung Eingruppierung Pflegefachkräfte Entgeltgruppe 5b tritt am 01.05.2015 in Kraft.
Protokollnotiz/Übergangsregelung
Bis zum Abschluss der Ausbildung zum/zur Praxisanleiter/in haben alle zum 01.06.2015 bereits beschäftigten Pflegefachkräfte / Altenpflege-kräfte Anspruch auf die Vergütung nach Gruppe 5b, die die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter/in bis spätestens zum 31.12.2018 abschließen.