WAHLVORSTAND INFO_03
Liebe KollegInnen,
der Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrats im Betrieb ambulante dienste e.V., Urbanstr. 100, 10967 Berlin hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 den Erlass folgenden Wahlausschreibens zum 21.03.2014 beschlossen:
Die Betriebsratswahl findet am Freitag, den 16.05.2014 von 10-18 Uhr im Büro des Betriebsrats, Mehringhof, Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin statt.
Der Wahlvorstand hat – aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse in ambulanten Einsätzen an verschiedenen Einsatzorten – zudem für den Gesamtbetrieb die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe gemäß § 24 Abs. 2 und Abs. 3 WO beschlossen.
Äußerst wichtig ist, dass nur diejenigen ArbeitnehmerInnen wahlberechtigt und wählbar sind, die in die Wählerliste eingetragen sind.
Die Wählerliste und die Wahlordnung liegen in der Einsatzstelle, Urbanstr.100, 10967 Berlin (Montag-Freitag 9-16 Uhr) zur Einsicht aus. Einsehbar sind sie ebenfalls im Büro des Betriebsrats, Mehringhof, Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin vom 24.03. bis 04.04. zwischen 10-12 Uhr in der Sprechstunde des Wahlvorstands oder nach Absprache.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, so können Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse bis spätestens Freitag, 04.04.2014, 17:00 Uhr. Ein verspätet oder nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden.
Der Betriebsrat hat aus 11 Mitgliedern zu bestehen. Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein. In unserem Betrieb sind 53,97 % Frauen und 46,03 % Männer beschäftigt. Daraus folgt, dass dem Betriebsrat mindestens 5 Männer (Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit) angehören müssen.
Gewählt werden können nur diejenigen ArbeitnehmerInnen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser von mindestens 32 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen unterzeichnet worden ist (Stützunterschriften). Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein.
Die Wahlvorschläge müssen schriftlich in Form von Vorschlagslisten vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse des Wahlvorstands eingereicht werden. Der letzte Tag für die Einreichung von Vorschlagslisten ist Freitag, der 04.04.2014 bis 17:00 Uhr. Es wird empfohlen, bei der Aufstellung von Vorschlagslisten das Geschlecht in der Minderheit, die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten zu berücksichtigen. Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe (spätestens am 09.05.2014) wird der Wahlvorstand nach §10 Abs. 2 WO die als gültig anerkannten Vorschlagslisten an den gleichen Orten (Büro des Betriebsrats, Kellerbüro, Mehringhof, Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin und Einsatzstelle, Urbanstr.100, 10967 Berlin) aushängen wie das Wahlausschreiben.
Die Wahlvorschläge hängen an folgenden Orten bis zum Abschluss der Stimmabgabe aus:
- Wahlvorstand c/o Betriebsrat, Kellerbüro, Mehringhof, Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin
- Einsatzstelle, Urbanstr.100, 10967 Berlin
Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am:
Freitag, 16.05.2014, ab 18:00 Uhr im BR-Büro, Mehringhof,
Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin
Für Rückfragen steht der Wahlvorstand in seinen Sprechstunden vom 24.03.14 bis 04.04.14 von 10-12 Uhr und am letzten Tag (04.04.14) von 10-17 Uhr im BR-Büro, Mehringhof, Gneisenaustr. 2a in 10961 Berlin zur Verfügung. Telefonisch ist er dort unter 69597518 (Telefonnummer des Betriebsrats) zu erreichen.
Ausgehängt am 21.03.2014