++ Rundbrief 65 ++: BEM, Teamtag und Dienstanweisungen

Liebe Kolleg_innen, nach längerer Zeit mal wieder ein paar aktuelle Infos von uns. Dieses Mal zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Teamtag und zu den aktuellen Dienstanweisungen.

Ansonsten möchten wir nochmals auf die kommende Betriebsversammlung hinweisen:

+ Donnerstag, 10.10. von 14:30-17:30 Uhr und
+ Freitag, 11.10. von 11:00-14:00 Uhr

Nachbarschaftshaus Urbanstrasse e.V.
Urbanstr. 21 in 10961 Berlin

1) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ihr müsstet ja inzwischen die Betriebsvereinbarung zum betrieblichenEingliederungsmanagement per E-Mail oder per Post vom Betrieb erhalten haben.

Nach § 84 Abs.2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung der Beschäftigten – in unserem Fall dem Betriebsrat – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu installieren.

Inhalt dieses Gesetzes ist, dass für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit ihrer Zustimmung und Beteiligung eruiert werden soll, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Geschäftsführung und Betriebsrat haben sich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung geeinigt, die nun unterschrieben vorliegt und ab dem 01.10.2013 in Kraft tritt.

+ Die Vereinbarung und die Anlagen findet ihr hier: Endlich abgeschlossen!
+ Weitere Infos zum BEM etc. hier: BEM – Nicht ohne den Betriebsrat!

Falls ihr weitere Fragen zum Verfahren und dessen Hintergründen habt, dann meldet euch bei uns, z.B. in den Sprechstunden.

2) Teamtag

In einem sog. Gesundheitszirkel haben sich Assistent_innen ab April 2012 mit dem Thema alternsgerechtes Arbeiten in der Assistenz beschäftigt. Sie haben zahreiche Ideen und Lösungen erarbeitet, wie Belastungen reduziert werden können. Ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war die Einführung eines Teamtages mit dem Ziel, Austausch und Kontakt unter den Teamkolleg_innen zu fördern, die im Arbeitsalltag ja in der Regel auf sich alleine gestellt sind.

Die Fakten:

+ Einmal jährlich besteht die Möglichkeit, einen Teamtag durchzuführen, der bis zu 6 Stunden dauern kann
+ Die Zeit der Teilnahme am Teamtag gilt als vergütete Arbeitszeit
+ Pro Teilnehmer_in stehen bis zu 20 Euro zur Verfügung
+ Die inhaltliche Ausgestaltung des Teamtags obliebt dem Team

Für detaillierte Infos: Fragt bei euren Einsatzbegleitungen nach und/oder meldet euch bei uns!

Zum Thema „Älter werden in der Pflege“ siehe auch hier:

Die gesundheitliche Situation älterer Pflegekräfte
Ist Alter eine Berufskrankheit?

3) Dienstanweisungen

In ihrem Schreiben zum Jahreswechsel 2011/2012 hatte die Leitung angekündigt, in sog. Notfall- oder Ausnahmesituationen Assistent_innen anzuweisen, bestimmte Schichten zu übernehmen. Wir hatten seinerzeit bereits daraus hingewiesen (ausführlich siehe hier: Neujahrsgrüße nach Art des Hauses), dass wir grundsätzlich in Frage stellen, dass der Arbeitgeber dazu berechtigt ist, da dies weder arbeitsvertraglich vereinbart noch in der Diensplangestaltung vorgesehen ist.

Darüber hinaus war überhaupt nicht definiert, wann es sich um eine sog. Notfall- oder Ausnahmesituation handelt, wer auf welcher Grundlage anweisen kann, nach welchen Kriterien die anzuweisenden Assistent_innen ausgewählt und bei welchen Assistent_innen aus welchen Gründen von einer Anweisung abgesehen wird.

Nun ist unseres Wissens nach erstmals die Situation eingetreten, das von dieser Anweisungspraxis massiv Gebrauch gemacht wurde. In zwei Fällen sind wir von der Geschäftsführung auch darüber in Kenntnis gesetzt worden. Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt und die Dienstpläne der entsprechenden Einsätze angefordert.

Aus der Unterrichtung durch die Geschäftsführung wurde nicht mal ersichtlich, ob zumindest die Ankündigungsfristen nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz eingehalten wurden, unterstellt man einmal, Anweisungen wären grundsätzlich möglich. Ebenfalls nicht, nach welchen Kriterien gerade diese Personen angewiesen wurden.

Die angeforderten Dienstpläne haben wir bisher leider nicht erhalten. Wie schrieben wir in unserem oben genannten Schreiben: vielleicht hat die Leitung einfach Sehnsucht nach dem Arbeitsgericht!

Falls ihr in dieser Form zur Schichtübernahme angewiesen wurdet oder zukünftig werdet und mit dieser Praxis nicht einverstanden seid, dann meldet euch bei uns!

+++++++++ Betriebsrat c/o +++++++++

ambulante dienste e.V. Gneisenaustr.2a 10961 Berlin
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