Erhöhung der Entgelte, Zuschläge und des Urlaubsanspruchs zum 01.01.2014
Im Sommer 2011 wurden zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und den Assistenzbetrieben die Vergütungssätze für den Leistungskomplex 32 (LK 32) neu verhandelt. Der Betriebsrat hatte bereits im Vorfeld und während der Verhandlungen zahlreiche Aktionen durch-geführt, um den Druck auf die Verhandlungen zu erhöhen und verbesserte Entgelte für die Beschäftigten in der persönlichen Assistenz durchzusetzen.
Durch die Besetzung des Verhandlungsraum in der Senatsverwaltung beim zweiten Verhandlungstermin setze er durch, an dem folgenden Verhandlungstermin offiziell beteiligt zu werden.
Ende Juli stand dann das Verhandlungsergebnis fest: Abschaffung des degressiven Stundensatzes und Erhöhung des durchschnittlichen Stundensatzes von 19,03 Euro/Std. auf 23,21 Euro/Std.
Dieses Verhandlungsergebnis musste aber noch von der Senatsverwaltung für Finanzen abgesegnet werden, was erneut von Aktionen begleitet wurde. Schlussendlich stimmte diese der Erhöhung der Vergütungssätze in zwei Stufen zu: in einer ersten Stufe ab dem 01.10.2011 bis zum 31.12.2013 auf 21,83 Euro/Std., in einer zweiten Stufe ab dem 01.01.2014 auf die mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verhandelten 23,21 Euro/Std. (siehe auch: Die erste Hürde ist genommen)
Grundlöhne und Zuschläge
In der Folge wurde zwischen Leitung und Betriebsrat die Erhöhung der Entgelte in Form einer Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik ebenfalls in zwei analogen Stufen vereinbart: die erste Stufe für den Zeitraum vom 01.10.2011 bis zum 31.12.2013, die zweite Stufe ab dem 01.01.2014 (siehe auch: Höhere Löhne)
Seit dem 01.01. diesen Jahres gelten nun die neuen erhöhten Grundlöhne und Zuschläge, die ihr folgender Tabelle entnehmen könnt.
Urlaubsanspruch
Nachdem der Urlaubsanspruch für Assistent_innen bereits 2013 um 4 Tage von 25 auf 29 Tage auf Grundlage der 6-Tage-Woche erhöht wurde, wird er nun in 2014 auf 30 Tage erhöht (siehe auch: Endlich Sommer, endlich mehr Urlaub!) Zeit nachzuverhandeln, um aus den fünf Wochen jährlichen Urlaubsanspruchs die geforderten sechs Wochen zu machen!
Wie wir gedenken, eine Erhöhung der Entgelte auch in den nächsten Jahren – über 2015 hinaus – durchsetzen zu können, dazu in naher Zukunft! Aber dafür werden wir ganz sicher wieder eure Unterstützung brauchen!