Too BEM to die!

Wir haben unseren Augen nicht getraut, mehr als 100 Beschäftigte, das sind deutlich über 20% der Belegschaft, sind zum ersten Stichtag unter die Regelung des BEM gefallen, sprich sind angeschrieben worden mit dem Angebot eines Verfahrens des Betrieblichen Eingliederungs … siehe oben, ihr seid also nicht alleine!

Liebe Kolleg_innen, wir sind euch eine Antwort schuldig. Anders gesagt: wir hatten zahlreiche Anrufe von Kolleg_innen, die nicht so recht wussten, wie sie darauf reagieren, damit umgehen sollten…

Nochmals im Klartext: es geht dabei nicht darum, sich für irgendetwas schuldig zu fühlen, es geht darum, dass der Betrieb in der Pflicht steht, euch zu fragen, was er anders, was er besser machen könnte, ob es an den betrieblichen Umständen, den betrieblichen Abläufen, der üblichen Arbeitsorganisation liegt, die für eure Arbeitsunfähigkeit Verantwortung trägt…und welche Maßnahmen er diesbezüglich ergreifen könnte, welche Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen es im Einzelfall geben könnte, geben kann…

Wer da keine Optionen sieht, keine konkreten Wünsche, Forderungen und Änderungsvorschläge hat, der/die muss sich dann auch nicht weiter damit beschäftigen, es bleibt also alleine die Sorge um sich (selbst)!

Wir werden uns im kommenden Jahr nochmals ausgiebiger damit beschäftigen, was das für den betrieblichen Alltag heißt, wie (all)gemein (betriebliche) Belastung und Beanspruchung zu so einem Zwischenstand führt.

Wir sind weiter auf Spurensuche, Verständnis und Unterstützung, wer es ganz zugespitzt will: die Lage der Welt ist Krankheit, was tun? – ansonsten Texte und Infos einer Veranstaltung – Fachtag BEM – , auf der wir letztens waren:

Fachtag BEM – zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement mit Teilhabeleistungen des SGB IX

Das BEM ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Nach § 84 (2) SGB IX sind bei der Suche nach BEM-Maßnah­men mit den Betroffenen die Teilhabeleistungen zu berücksichtigen, die das SGB IX zur Prävention und zum Erhalt des Arbeitplatzes für langzeiterkrankte Beschäf­tigte vorsieht.

In der Praxis geschieht dies aber noch zu selten. Dabei geht es zum Beispiel um Arbeitgeberzuschüsse oder Qualifizierungs­maß­nah­men zur Wiedereingliederung. Arbeitgeber aber auch Beschäftigten-vertretungen sind zum Handeln aufgefordert. […]

Ergebnisse des Fachtags und Ausblick

Ein Teil der Betriebe und Dienststellen verfügt inzwischen über ein gut entwickeltes BEM-Verfahren, das die Akzeptanz der Beschäftigten findet und zu hilfreichen BEM-Maßnahmen führt. Bei einem anderen Teil der Betriebe und Dienststellen stehen nach wie vor Krankenrückkehrgespräche mit drohender krankheitsbedingter Kündigung statt ein freiwilliges, datengeschütztes und mit den Betroffenen komtetent durchgeführtes BEM im Vordergrund. Vor allem in diesen Betrieben sind gute BEM-Regelungen und Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach wie vor dringend erforderlich.

Der Fachtag BEM hat gezeigt, wie umfangreich und komplex Teilhabeleistungen sein können. BEM-Teams und betroffene Beschäftigte sind daher aufgefordert, die Angebote und das Wissen der Reha-Servicestellen, der Integrationsämter bzw. der Integrationsfachdienste rechtzeitig zu nutzen.

Siehe auch: Endlich abgeschlossen!

Frohes Fest!!!

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