Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Gesetz ordnet der Betriebsrat auf Grundlage reiner Willkür an:
Die Beschäftigten von ambulante dienste e.V. haben rechtzeitig und vollzählig auf einer der beiden Betriebsversammlungen am Mittwoch, den 11.04. oder am Donnerstag, den 12.04. zu erscheinen.
Der Betriebsrat ist auf Verlangen jederzeit über die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Wünsche und Nöte der ArbeitnehmerInnen in Kenntnis zu setzen.
In diesem Rahmen ist der Betriebsrat berechtigt, für eine angenehme und entspannte Atmosphäre zu sorgen. Die ArbeitnehmerInnen haben hierbei die Launen der Betriebsratsmitglieder zu akzeptieren und sich locker zu machen, soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist.
1. Betriebsversammlung 2012 in Teilversammlungen
Mi, 11.04. 14:00-16:30 Uhr / Do, 12.04. 14:00-16:30 Uhr
+++ Achtung: Neuer Ort!!! +++
Jeweils Nachbarschaftshaus NHU e.V. / Urbanstr. 21 / 10961 Berlin
Themen der Versammlung:
Dienstanweisung Vermittlungspraxis / Personalmanagement 2012 / Umsetzung der Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik
Einladung zur Betriebsversammlung: Einladung_erste_Betriebsversammlung_2012