Einladung III. Betriebsversammlung 2023

Mindestens 500 Euro mehr Lohn im Monat…

…dies war die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften für den bundesweiten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) 2023. Nach starken Streiks und Aktionen, zähen Verhandlungen und einer Schlichtung erhalten die darunter fallenden Beschäftigten in Bund und Kommunen immerhin beträchtliche Einmalzahlungen, dafür allerdings auch nur Erhöhungen der Entgelte um mindestens 340 Euro im Monat.

Verhandlungen über den Tarifvertrag für den Länderbereich, an den ambulante dienste angekoppelt ist, beginnen auf Bundesebene im Oktober. Die Höhe der Forderung und deren letztendliche Durchsetzungsmöglichkeit wird auch von Aktionen und dem gewerkschaftlichen Organisierungsgrad der Beschäftigten von Betrieben wie unserem mitbestimmt werden.

Neben ad-Themen wie der Evaluation von Theorie und Praxis der Teamvereinbarungen sowie Infos zu neuen Betriebsvereinbarungen werden tarifliche Themen bei uns im Herbst einen großen Raum haben. Wir laden Euch alle ein, daran teilzunehmen und euch einzubringen, auf der


3. Betriebsversammlung 2023

in Teilversammlungen

Mittwoch, 11. Oktober von 13:00-16:00 Uhr
Freitag, 13. Oktober von 11:00-14:00 Uhr

im Veranstaltungsraum Aquarium (Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin,
Nähe U-Bhf Kottbusser Tor)


Unter dem Motto #ZusammenGehtMehr mobilisiert die für uns zuständige Gewerkschaft ver.di aktuell für möglichst weitreichende materielle Verbesserungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL). Da wir daran angekoppelt sind, ist es auch in unserem Interesse, das Geschehen zu begleiten. Voraussichtlich zwischen Oktober und Dezember werden die Verhandlungen durch Aktionen unterstützt. Die ver.di-Tarifkommission will mit Euch ins Gespräch darüber gehen, wie ad-Beschäftigte sich einbringen können, damit die voranschreitende Inflation von steigenden Gehältern flankiert werden kann.

Auch betriebsintern versuchen die Gewerkschaftsvertreter:innen gerade konkrete Verbesserungen durch Verhandlungen über unseren Haustarifvertrag mit der Geschäftsführung durchzusetzen. Bisher fehlt in unserem Haustarifvertrag noch eine über das bloße Minimum hinaus gehende Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge. Ein separater Tarifvertrag dazu ist nun in Arbeit, Verhandlungen sind terminiert. Im Oktober könnten die Regelungen dazu schon fest stehen, zumindest unter Refinanzierungs-vorbehalt. Unsere Tarifkommission wird über die Verhandlungen informieren – haben wir Aussicht auf 5% des Lohnes als Arbeitgeberanteil an unserer Rente? Wie werden wir das ggf. in Anspruch nehmen können?

Der Stand der Verhandlung zu anderen Themen, die der Gewerkschaft von der Belegschaft mitgegeben wurden, sollen bei der Betriebsversammlung ebenfalls zur Sprache kommen. Eine umweltfreundliche Mobilitätspauschale, die Erhöhung der Wechselschichtpauschale, verbesserte ver.di-Mitgliedsvorteilsregelungen sowie Anpassungen bei den Fristen der Jahressonderzahlung sind einige der Gesprächspunkte in den hausinternen Verhandlungen über den Haustarifvertrag.

Der Betriebsrat möchte mit Euch vor allem ein betriebsinternes Instrument besprechen, das es bei ad schon länger gibt, aber hier und da etwas in Vergessenheit gerät – die Teamvereinbarung. Theoretisch kann dadurch eine Vielzahl an Themen abgesprochen werden: Regelungen über Schichtvergabe, der Zeitpunkt und die Regelmäßigkeit von Teamtreffen, die Urlaubsplanung, ob und wo Kaffee im Einsatz hinterlegt wird, und noch viel mehr… Wir wollen gemeinsam mit Euch eruieren, was, wie, wo aktuelle Praxis der konkreten Teamvereinbarungen ist, und was, wie, wo durch sie möglich gemacht werden könnte.

Zwei Betriebsvereinbarungen sind bei Verfassen dieser Einladung kurz davor unter-schrieben zu werden, und im Oktober werden wir sie vorstellen können. Es geht um mobile Arbeit für Mitarbeiter:innen in der Organisation sowie die bezahlte Freistellung von Pflegefachkräften nach Rufbereitschaftsdiensten. Ebenfalls in Arbeit ist nun endlich die Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Inflations-ausgleichsprämie – wir hoffen, dann im Oktober frohe Kunde verbreiten zu können.

Zudem wird im Oktober der Wahlvorstand zur Wahl einer Schwerbehin-dertenvertretung gewählt sein – er wird euch zum aktuellen Stand der Wahl berichten.

Wir freuen uns auf Euch!
Euer Betriebsrat


Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es allen möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen einschließlich der ggf. zusätzlichen Wegezeiten gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit.


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