4. Betriebsversammlung 2022

in 2 Teilversammlungen

Montag, 12.12., 13:00 – 16:00 Uhr in Präsenz
Münzenbergsaal Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin (Nähe S-Bhf Ostbahnhof)

Mittwoch, 14.12., 11:00 – 14:00 Uhr als Videokonferenz

Um in der Präsenzveranstaltung den Infektionsschutz zu gewährleisten und weil wir aus Datenschutzgründen den Link zum Konferenzraum nur direkt wenige Tage vorher zuschicken können, müssen wir für beide Veranstaltungen auf eine Anmeldung bestehen.

–> Anmeldung bis 09.12.2022 <–
Mit Klarnamen und E-Mail Adresse an: betriebsrat.ambulante_dienste@web.de

Unsere Tagungsordnungspunkte

1. Zur wirtschaftlichen Situation des Betriebs

Einmal im Jahr ist die Leitung dazu verpflichtet den Beschäftigten die wirtschaftliche Situation des Betriebes vorzustellen. Und es ist nach Einschätzung des Betriebsrates die beste wirtschaftliche Situation ever. Die Leitung dürfte aus dem Schwärmen gar nicht mehr herauskommen. Wir fragen uns, wie groß die finanziellen Spielräume sind; was sind die betrieblich-organisatorischen Pläne, mit welcher Gratifikation können wir rechnen?

2. Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, auf Länderebene, für den Haustarifvertrag

Wir leben in keiner Blase, Preissteigerungen in allen Bereichen treffen uns als Geringverdiener besonders schwer. Aber auch unser Haustarif ist kein Hirngespinst aus der Blase; er hat konkrete Bezüge! Wenn der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst sehr gut verhandelt wird, wird der Tarifvertrag der Länder wahrscheinlich (sehr) gut verhandelt, was bedeutet dass unser Haustarif in seiner Anlehnung (gut) verbessert wird. 10,5% mehr Lohn bzw. mindestens 500 Euro mehr für alle für den TVöD (Bund und Gemeinden) fordert ver.di. Die Tarifkommission informiert, auch über das betriebliche Tarifgespräch vom 08.11. zu ihren Anliegen einer betrieblichen Altersvorsorge sowie einer Mobilitätspauschale.

3. ambulante dienste e.V. – no state of the art, never!

Die Echos aus der dritten Betriebsversammlung dieses Jahres hallen nach. Alle Abteilungen, aber auch wirklich alle, stehen vor dem Kollaps. Das gesamtbetriebliche Gefüge zur Erbringung einer gemeinsamen Leistung (der Assistenz) geht unter gegenseitigen Schuldzuweisungen verloren. Die strukturellen und organisatorischen Defizite, die durch die Pandemie verstärkt zutage treten und nicht mehr zu kompensieren sind, zerfetzen die letzten Nerven. Und dennoch gab es selbst in dieser Situation noch analytische Nachfragen, intelligente Forderungen, Bemühungen um gegenseitiges Verständnis. – Was macht eigentlich eine Leitung so – und wo ist eigentlich die unsere?


Aufgrund der Eigenart der Beschäftigungsverhältnisse bei ambulante dienste e.V. laden wir gemäß § 42 (1) Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Teilversammlungen ein. Damit sollte es jedem/r möglich sein, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Die Geschäftsführung, die generell zu laden ist, wird diesmal gemäß § 43 (2) BetrVG erscheinen, um über die wirtschaftliche Situation des Betriebs Auskunft zu geben. Die Zeit der Teilnahme an den Betriebsversammlungen gilt nach § 44 (1) Betriebsverfassungsgesetz als Arbeitszeit


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