Im Verfahren am Arbeitsgericht am 06.01.2016 zur Frage der Tendenzträgereigenschaft der Assist-ent_innen hatten wir – wie bereits berichtet – mit unserer Beschwerde Erfolg (Beschluss des AG Berlin vom 06.01.2016 / Geschäftszeichen 56 BV 1684/15). Zum Zeitpunkt unseres Berichts war noch nicht klar, ob ambulante dienste e.V. in die Beschwerde vor das Landesarbeitsgericht (LAG) gehen wird. Mit Schreiben vom 17.03.2016 hat der Prozessbevollmächtigte von ambulante dienste e.V. nun genau dies getan. Für die inhaltliche Begründung hat er erfolgreich Fristverlängerung bis zum 25.05.2016 beantragt. Ein Verhandlungstermin am LAG ist noch nicht verkündet. Wir halten euch auf dem laufenden.
IV. Betriebsversammlung 2024
Voraussichtlich:
+ Mo, 09.12. 12:00-15:00 Uhr
+ Mi, 11.12. 14:00-17:00 Uhr
im Versammlungsraum im Mehringhof
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